Wenn der Kreditor ein ukrainisches Unternehmen ist, kann die Verbindlichkeit unverzüglich auch vor Fälligkeit bezahlt werden, solange dies noch möglich ist. Rechtlich gibt es derzeit keine Beschränkungen im Zahlungsverkehr mit der Ukraine. Daher sollten offene Beträge zumindest pünktlich gezahlt werden. Ein Avis der Zahlung an den Partner sollte diesem Zeit geben, Zahlungsweise und Bankadresse anzupassen. Auch eine enge Absprache mit der Auslandsabteilung der eigenen Hausbank schafft die notwendige Sicherheit für den Buchhalter.

 
Achtung

Befreiend Bezahlen

Bei jeder Erfüllung einer vertraglichen Verbindlichkeit wird in der Buchhaltung sichergestellt, auch tatsächlich befreiend zu zahlen. Dazu sind die vertraglichen Vereinbarungen über die Zahlungsweise und die zu nutzenden Konten zu beachten. Im Tagesgeschäft ist das kein Problem. Werden aber in der aktuellen Krisensituation neue Anweisungen des ukrainischen Kreditors gegeben, muss die befreiende Bezahlung definitiv gesichert sein. So kann z. B. die Umleitung der Zahlung auf ein Konto in Deutschland, das nicht dem Unternehmen direkt gehört, zu Problemen führen. Teil einer solchen Aktion muss die sichere, vertragskonforme Anweisung des Geldempfängers sein.

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