Rz. 85

Aufgrund der geplanten Erweiterung der Abschlussprüfung werden die neuen Nachhaltigkeitsberichte einen Gegenstand der nationalen Enforcement-Prüfung bilden. In Deutschland betrifft dies fortan allein die BaFin.[1]

 

Rz. 86

Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen durch den Abschlussprüfer ist zudem von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – als nationale Prüferaufsicht – in die Aufsichtshandlungen einzubeziehen. In diesem Zusammenhang hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) Empfehlungen für das Enforcement auf nationaler Ebene zu verabschieden.[2]

[1] Vgl. Stawinoga/Velte, DStR 2021, S. 2369.

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