Kuratoren sind im Regelfall keine Künstler, da sie lediglich fremde Kunstwerke präsentieren, damit jedoch nicht eigene Kunst schaffen. Allerdings kann ein Kurator publizistisch tätig werden (BSG Urteil vom 26.1.2006, Az. B 3 KR 1/05 R):

Zitat

Danach könnte die Tätigkeit eines Ausstellungsgestalters/Kurators auch dem Bereich der Publizistik zuzuordnen sein, wenn es sich etwa um eine historische oder zeitgeschichtliche Ausstellung handelt (z. B. ‘Wehrmachtsausstellung’), mit der eine bestimmte Aussage getroffen werden soll, und er schwerpunktmäßig journalistisch und publizistisch tätig ist oder Pressearbeit zu erledigen hat.

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