Rz. 18

Verschiedene Kapitalmarktakteure haben sich nach Veröffentlichung der Entwürfe der EUGBS zu Wort gemeldet, um ihre Bedenken, aber auch Anregungen zu den Dokumenten einzubringen.

Der EU Green Deal bedarf bei der erfolgreichen Transformation der Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen Wirtschaftsaktivität bis 2050 insbes. der Finanzierungen durch den Kapitalmarkt. Anlass genug für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), den EU-Verbriefungsmarkt näher zu analysieren.

 

Rz. 19

Ergebnis der Untersuchung war, dass sich dieses Marktsegment bisher noch in einem Anfangsstadium befindet. Gleichwohl kann man sich vor dem Hintergrund des aktuellen Umfangs von Verbriefungsstrukturen zahlreicher Unternehmen, z. B. der Banken- und Leasingbranche zur Refinanzierung von Immobilienkrediten oder Fahrzeugfinanzierungen, ein durchaus signifikantes Marktsegment für die Zukunft vorstellen. Folglich wird eine Ausweitung der EUGBS auch auf Verbriefungen gefordert. Es bedarf nach Ansicht der EBA eines speziellen Rechtsrahmens für nachhaltige Verbriefungen als auch Vorgaben im Hinblick auf die Art und den Inhalt nachhaltigkeitsbezogener Angaben für Verbriefungsprodukte. Bei Verbriefungstransaktionen sollten diejenigen Unternehmen gefordert sein, die solche i. d. R. als Autopilot ausgestaltete Strukturen aufsetzen (Originator). Auf Ebene der Verbriefungsstruktur (Special Purpose Entity) finden dann lediglich operative Tätigkeiten in Form eines Servicing statt, welche durch den Originator vordefiniert wurden. Denkbar wäre, dass die Portfolien der Verbriefungsstruktur nicht nur die Anforderungen des EUGBS zu erfüllen haben, sondern die Erlöse aus der Begebung der ABS-Papiere wiederum in neue grüne Vermögenswerte allokiert werden. Weitere Angaben zu synthetischen Verbriefungen und sozialen Verbriefungen werden angeregt.[1]

 

Rz. 20

Ferner werden verschiedene Ansätze für Rahmenwerke (Frameworks) mit unterschiedlicher "grüner Ausprägung" diskutiert. Die unterschiedlichen Rahmenwerke sind:

  • "grüne" Sicherheiten Ansatz ("light green"),
  • kombinierter Ansatz – gleichlaufende Rahmengrundsätze zum EUGBS ("medium green"),
  • kombinierter Ansatz – integriertes Rahmenwerk zum EUGBS ("dark green").
 

Rz. 21

Für Verbriefungen mit "grünen" Sicherheiten (Green collateral approach – "light green") wäre ein "grünes" Verbriefungsrahmenwerk anzuwenden. In diesem Fall bestehen die Sicherheiten zur Absicherung einer Finanzierung mehrheitlich aus grünen Vermögenswerten, selbst wenn die Erlöse aus der Verbriefung nicht für grüne Investments verwendet werden. Sollten hingegen keine mehrheitlich grünen Sicherheiten der Verbriefung vorliegen, jedoch 100 % der Erlöse für grüne Investitionen verwendet werden, so wäre das "angepasste" EUGBS zu verwenden. Der Vorteil dieses Rahmenwerks dürfte in der einfachen Handhabbarkeit und Verständlichkeit für Investoren und Refinanzierer liegen. Gleichwohl wird erwartet, dass es bisher nur wenige "grüne" Sicherheiten gibt, was die Bedeutung dieses Rahmenwerks einschränken dürfte.

 

Rz. 22

Der kombinierte Ansatz des "medium green" bezeichnet eine "grüne" Verbriefung, wenn diese einen Minimumanteil der Erlöse für grüne Vermögenswerte eines zugrunde liegenden Portfolios verwendet. Der kombinierte Ansatz des "medium green" besteht nun aus 2 verschiedenen Ausprägungen. Entweder dem "sustainable" Verbriefungsrahmenwerk oder dem "angepassten" EUGBS-Rahmenwerk. Das "sustainable" Verbriefungsrahmenwerk definiert einen Mindestanteil an Erlösen für die Verwendung für grüne Vermögenswerte, z. B. >50 %, als auch einen Mindestanteil an vorzugebenden "grünen" Sicherheiten, z. B. >60 %. Wie bei dem "light green" Rahmenwerk würde eine 100 %ige Verwendung der Erlöse der Verbriefung für grüne Vermögenswerte zur Anwendung des "angepassten" EUGBS führen. Der Ansatz dürfte eher den aktuellen Marktgegebenheiten Rechnung tragen mit eher vermutlich weniger "grünen" Sicherheiten und einer eher höheren Verwendung an Erlösen für "grüne" Vermögenswerte. Die jeweiligen Grenzwerte für "grüne" Sicherheiten und "grüne" Vermögenswerte müssten prozentual abgebildet und im internen Reporting der Verbriefungsstruktur gegenüber dem Originator berichtet und eingehalten werden.

 

Rz. 23

Der kombinierte Ansatz des "dark green" Rahmenwerks beinhaltet das "angepasste" EUGBS-Rahmenwerk und Zusatzanforderungen an das Portfolio der zugrunde liegenden Vermögenswerte. Ein "dark green" Rahmenwerk setzt voraus, dass 100 % der Erlöse für die Investition in EU-taxonomiekonforme Vermögenswerte verwendet werden und ein Mindestanteil von "grünen" Vermögenswerten im zugrunde liegenden Sicherheitenportfolio besteht. Es finden das "angepasste" EUGBS-Rahmenwerk als auch zusätzliche Anforderungen für den Sicherheitenpool Anwendung.

Ähnlich wie beim "medium green" Ansatz dürfte es derzeit eher wenige Transaktionen geben, die sowohl aus "grünen" Sicherheitenwerten (>50 %) als auch aus Erlösen, die zu 100 % in taxonomiekonforme Vermögenswerte investiert werden, bestehen.

 

Rz. 24

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