Der Bundestag hat am 11.6.2021 das Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen (BGBl 2021 I S. 2506). Mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) soll die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland geschaffen und überflüssige Bürokratie abgeschafft werden.

 
Hinweis

Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die weitgehend unabhängig voneinander handeln und sich üblicherweise nicht austauschen. Hierzu zählen z. B. das Handelsregister, das Gewerbezentralregister, das Unternehmensregister, aber auch die Erhebung der Steueridentifikationsnummern. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register mit teils überschneidenden Daten erfasst. Es ist derzeit zeit- und ressourcenaufwändig sowie fehleranfällig, dasselbe Unternehmen in verschiedenen Registern zu identifizieren, um Daten zu aktualisieren oder i. R. d. gesetzlichen Vorgaben auszutauschen.

Zu diesem Zweck wird künftig beim Statistischen Bundesamt als Registerbehörde ein einziges Register über Basisdaten von Unternehmen (Basisregister) errichtet und betrieben werden. Zur eindeutigen register- und verwaltungsübergreifenden Identifikation werden die Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer erhalten. Dies soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c AO (steuerliche Identifikationsnummer) sein.

Ziel des Basisregisters i. V. m. einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden (Once-Only-Prinzip). Hierzu müssen zunächst die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen, das Register aufgebaut, Schnittstellen für den Datenaustausch erstellt und eine Verknüpfung mit der einheitlichen Wirtschaftsnummer geschaffen werden. Das Register wird alle Stammdaten – wie Name, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig – erfassen.

 
Hinweis

Kernaussage

Nach dem Aufbau des Basisregisters und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssen Unternehmen ihre Daten und deren Änderungen nur noch einmal melden, da alle angeschlossenen Behörden auf den beim Basisregister geführten Datenbestand zugreifen können. Damit entfallen für die Unternehmen Mehrfach-Meldungen und für die Behörden Mehrfach-Abfragen.

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