„Gesamtsteuerung Registermodernisierung": Digitalisierung der Verwaltung macht Fortschritte
Der Begriff Register ist in der bundesdeutschen staatlichen Verwaltung nicht einheitlich definiert. In der Regel werden unter dem Begriff aber meist elektronisch geführte Datenbestände der öffentlichen Verwaltung verstanden. Aktuell geht der IT-Planungsrat von Bund und Ländern von mehr als 375 Registern in den deutschen Behörden aus.
Problem mangelnde Vernetzung
Aufgrund der föderalen Strukturen der deutschen Behörden ist auch die Datenverwaltung oft dezentral organisiert, die einzelnen Register sind in der Regel nicht miteinander vernetzt. Daten werden zumeist von bestimmten zuständigen Fachbereichen vorgehalten, nur wenige andere Behörden können somit auf die Bestände zugreifen. Dies führt zu großem Mehraufwand, höheren Kosten, wenig Transparenz und oft auch zu unzufriedenen Bürgern sowie überlasteten Behörden. Diese Defizite wollen Bund und Länder bekämpfen. Als erster Meilenstein dieses Ansinnens trat am 28. März 2021 das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) in Kraft, mit dem die technische, strukturelle und rechtliche Weiterentwicklung und Modernisierung aller deutschen Register koordiniert werden sollen.
Ziel: Once-Only-Standard
Oberstes Ziel des Gesetzes ist es, dass möglichst alle Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen digital beantragt und erbracht werden können – das sogenannte Once-Only-Prinzip bzw. der Once-Only-Standard. Dies bedeutet, dass Bürger und Unternehmen ihre Daten der Verwaltung jeweils nur einmal übermitteln müssen. Die Verwaltung soll in der Folge auf bereits vorhandene, auch bei anderen Behörden verfügbaren Daten zurückgreifen, anstatt sie (erneut) beim Bürger anzufordern. Dies alles soll so umgesetzt werden, dass die hohen deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden können.
Projekt „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“
Das Projekt „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ unter Federführung des Bundes sowie der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen hat dabei den Auftrag, die Umsetzung der wesentlichen Ziele der Registermodernisierung zu steuern. Hierdurch werden die konzeptionellen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für effizient gestaltete Verwaltungsprozesse geschaffen. Was ist der aktuelle Stand des Projekts?
Technische Architektur
Technische Grundlage der Registermodernisierung ist die Sicherstellung einer interoperablen und sicheren technischen Architektur. Für die technische Anbindung an das europäische System EU-OOTS werden gegenwärtig intermediäre Plattformen geschaffen, in Verbindung mit einer standardisierten Basiskomponente, dem sogenannten SDG-Connector. Für die weitere Ausgestaltung des nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) werden derzeit u.a. ein Konzept für die Umsetzung einer Preview-Komponente sowie eine abgestimmte Basis für die Entwicklung des Once-Only-Standards erarbeitet.
Rechtliche Grundlagen
Weitere Rechtsänderungs- bzw. Ergänzungsbedarfe, die zur Umsetzung der Registermodernisierung notwendig sind, wurden durch das Projekt bereits identifiziert. Weiterhin wird eine Regelung für die nationalen sowie grenzüberschreitenden Once-Only-Nachweisaustausche auf EU-Ebene entwickelt. Diese Regelungen werden im Rahmen eines Gesetzesvorhabens zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie des E-Government-Gesetzes des Bundes (EGovG Bund) eingebracht und müssen im Anschluss in das jeweilige Landesrecht übernommen werden. Inwieweit auf Landes- und Bundesebene weitere spezial- und fachgesetzliche Regelungen erforderlich sind, wird derzeit ebenfalls geprüft.
Pilotprojekte
Im Jahr 2022 wurden verschiedene Pilotprojekte gestartet, in deren Rahmen Erfahrungen gesammelt werden soll, wie die beiden strategischen Ziele der OZG-Umsetzung und der Registermodernisierung harmonisiert werden können. Von den Pilotprojekten sollen nur folgende zwei Projekte erwähnt werden: Ein deutsch-niederländisches grenzüberschreitendes Once-Only-Projekt zur Unternehmens-/Gewerbeanmeldung (SDG/eIDAS), sowie eine Erprobung eines „generischen Datenaustauschstandards“ („Once-Only-Standard“) durch Anbindung des Handelsregisters an das Wirtschafts-Service-Portal-NRW (WSP.NRW). Weitere Projekte sind in Planung, darunter auch mit EU-Nachbarländern.
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