Bereits am 1.1.2005 hat innerhalb der EU der Handel mit Emissionsberechtigungen begonnen. Rechtsgrundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Gemeinschaft. Die Richtlinie wurde in Deutschland durch das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-EmissionshandelsgesetzTEHG) in nationales Recht umgesetzt. In das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) werden insbesondere Unternehmen mit Feuerungsanlagen, die eine Wärmeleistung von über 20 Megawatt aufweisen, sowie andere größere Produktionsanlagen energieintensiver Wirtschaftszweige einbezogen, die Treibhausgas, v.a. Kohlenstoffdioxid, emittieren. Seit 2009 nimmt auch der Luftverkehr am europäischen Emissionshandel teil. Betroffenen Treibhausgas-emittierenden Unternehmen wurden anfänglich noch unentgeltlich Emissionsberechtigungen zur Verfügung gestellt. Unterschreitet das verpflichtete Unternehmen aufgrund geeigneter Maßnahmen das zugeteilte Schadstoffminderungsvolumen an Treibhausgasen, kann es nicht benötigte Emissionsberechtigungen am Markt verkaufen. Sofern ein Unternehmen dagegen für seine Treibhausgasemissionen nicht die entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen vorweisen kann, muss es Emissionsberechtigungen am Markt zukaufen.

Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, eine ihrem Treibhausgasausstoß im jeweiligen Vorjahr entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen vorzuhalten und bis zum 30.4. des folgenden Jahres an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zurückzugeben.

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