Zusammenfassung

 
Überblick

Die verschiedenen Maßnahmen zur finanziellen Sanierung eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens können nach dem Kriterium "Zufluss von Kapital und liquiden Mitteln" in Maßnahmen ohne Kapital- und Liquiditätszufluss und in Maßnahmen mit Kapital- und/oder Liquiditätszufluss unterteilt werden.

Diese Beitrag befasst sich mit den Sanierungsmaßnahmen mit Kapital- und/oder Liquiditätszufluss. Die Maßnahmen ohne Kapital- und oder Liquiditätszufluss werden im Beitrag "Unternehmenskrise: Sanierungsmaßnahmen ohne Kapital- und Liquiditätszufluss" erläutert.

Als Sanierungsmaßnahmen mit Kapital- und/oder Liquiditätszufluss sind im Wesentlichen zu unterscheiden

  • die Kapitalerhöhung mit vorangegangener Kapitalherabsetzung sowie
  • die verschiedenen Maßnahmen der Vermögensumschichtung.

Bei der Kapitalerhöhung mit vorangegangener Kapitalherabsetzung fließt dem Unternehmen sowohl neues Kapital (passivseitig) als auch Liquidität (aktivseitig) zu.

Eine besondere Herausforderung stellt die Liquiditätssicherung für Unternehmen dar, die aufgrund eines plötzlichen Ereignisses in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Hier ist in einem umfassenden Sinne zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Einzahlungen zu erhöhen oder nach vorne zu ziehen bzw. Auszahlungen zu vermindern bzw. zeitlich nach hinten zu verlagern.

Die Vermögensumschichtung ist hingegen ein Oberbegriff für eine größere Gruppe verschiedener aktivseitiger Sanierungsmaßnahmen, die sich dadurch von der erstgenannten Sanierungsmaßnahme unterscheiden, dass dem Unternehmen ausschließlich liquide Mittel, jedoch keine neuen Kapitalanteile zufließen.

Beide Sanierungsinstrumente dienen generell der Zielsetzung, Verluste zu beseitigen und die Liquiditätslage zu verbessern.

1 Maßnahmen der Kapitalbeschaffung

1.1 Kapitalveränderungen im Sanierungsfall

Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit

Vor der finanziellen Sanierung eines Unternehmens mithilfe einer Kapitalerhöhung stehen die Kapitalgeber grundsätzlich vor der Frage, ob das Unternehmen sanierungswürdig und sanierungsfähig ist.[1] Die Entscheidungssituation für alte Kapitalgeber besteht folglich darin, ob das bereits zweifelhaft gewordene Kapital durch Einsatz von neuem Kapital noch zu retten ist bzw. zu einer angemessenen Rentabilität geführt werden kann.[2] Die spezifische Entscheidungssituation des Eigenkapitalgebers unterscheidet sich dabei von der des Fremdkapitalgebers.

Kapitalerhöhung nach Kapitalherabsetzung

Für die finanzielle Sanierung eines Unternehmens durch eine Kapitalerhöhung ist regelmäßig zunächst eine (Eigen- oder Fremd-)Kapitalherabsetzung durchzuführen.[3] Die Kapitalherabsetzung bildet die Voraussetzung dafür, dass dem Unternehmen im Zuge einer sich daran anschließenden Kapitalerhöhung neue Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, die es zur Entspannung der Liquiditätssituation oder zur Beseitigung der Verlustquellen benötigt.[4] Eine Kapitalerhöhung mit vorangegangener Kapitalherabsetzung wird deshalb häufig als doppelstufige Sanierung bezeichnet.[5]

Herabsetzung von Eigenkapital oder von Fremdkapital

Bei der doppelstufigen Sanierung ist es rein begrifflich unerheblich, ob die herabgesetzten oder neu zugeführten Kapitalanteile Eigen- oder Fremdkapitalcharakter besitzen. So kann grundsätzlich sowohl das Eigen- als auch das Fremdkapital herabgesetzt werden. Anschließend können einerseits alte oder neue Anteilseigner neues Eigenkapital, anderseits aber auch alte oder neue Fremdkapitalgeber neue Kredite zur Verfügung stellen. Soll das zugeführte Eigen- oder Fremdkapital wirksam zur Beseitigung von (leistungswirtschaftlichen oder finanzwirtschaftlichen) Krisenursachen eingesetzt werden,[6] ist es erforderlich, dass dem zu sanierenden Unternehmen das Kapital langfristig zur Verfügung steht, da andernfalls in der Zukunft erneut Liquiditätsschwierigkeiten auftreten würden.[7]

Verringerung von liquiditätsbelastenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen

Eine Unternehmenssanierung durch eine doppelstufige Sanierung erscheint insbesondere dann Erfolg versprechend, wenn durch eine der Kapitalerhöhung vorausgegangene Herabsetzung des Fremdkapitals die laufenden liquiditätsbelastenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen des Unternehmens reduziert werden können. Sofern dabei schon im ersten Schritt durch Beseitigung der Überschuldung und/oder durch Verbesserung der angespannten Liquiditätssituation die finanzielle Sanierung vollzogen wird, stehen dem Unternehmen die über die Kapitalerhöhung zufließenden Mittel anschließend zur Umsetzung der notwendigen strategischen Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung, z. B. zur Neuausrichtung der leistungswirtschaftlichen Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozesse.

[2] Vgl. Vormbaum, Finanzierung der Betriebe, 9. Aufl. 1995, S. 532.
[4] Vgl. Vormbaum, Finanzierung der Betriebe, 9. Aufl. 1995, S. 545.
[5] Vgl. Bieg/Kussmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 3: Finanzwirtschaftliche Entscheidungen, 2000, S. 91.
[6]

S. Unterne...

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