Zusammenfassung

 
Überblick

Die Prüfung der Sanierungsfähigkeit eines Krisenunternehmens dient der Entscheidungsvorbereitung und -unterstützung im Rahmen des Managements einer Unternehmenskrise und sollte zeitlich gesehen vor der Entscheidung über die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen liegen. Die Sanierungsfähigkeitsprüfung ist erforderlich, wenn als unternehmerische Handlungsalternativen zur Auswahl stehen

  • einerseits die Durchführung der Sanierung durch Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und Fortführung des Unternehmens und
  • anderseits die Unterlassung der Sanierungsmaßnahmen mit anschließender Liquidation der Vermögenswerte und Auflösung des Unternehmens.

Um die bessere Alternative zu identifizieren, sind die ökonomischen Konsequenzen beider Wege abzubilden und zu beurteilen. Die Prüfungsaufgabe besteht dabei regelmäßig darin abzuschätzen, ob durch Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen die Überlebensfähigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Krisenunternehmens wiederhergestellt werden kann. Nur bei positivem Befund der Sanierungsfähigkeitsprüfung ist die Umsetzung eines Sanierungskonzeptes sinnvoll. Die Prüfung der Sanierungsfähigkeit ist regelmäßig ein Bestandteil in Insolvenzverfahren. Neben dem Wesen der Sanierungsfähigkeitsprüfung wird im Folgenden das Konzept der finanzplanbasierten Sanierungsfähigkeitsprüfung vorgestellt.

1 Begriffe Sanierungsfähigkeit und Sanierungsfähigkeitsprüfung

1.1 Sanierungsfähigkeit

Relevanz der Sanierungsfähigkeit

Die Fragestellung nach der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens setzt implizit die Existenz einer Unternehmenskrise voraus, aus der sich die Notwendigkeit einer leistungswirtschaftlichen und/oder finanzwirtschaftlichen Unternehmenssanierung ergibt. Ohne das Vorhandensein einer Situation, in der ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und die Überlebensfähigkeit, je nach Ausmaß der Unternehmenskrise, im Extremfall sogar bedroht sein kann, verliert die Frage nach der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens ihren Gegenstand.

Allgemeine Sanierungsfähigkeit

Allgemein formuliert ist einem Krisenunternehmen die Sanierungsfähigkeit zuzusprechen, sofern durch Bekämpfung der Krisenursachen und -auswirkungen die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wiederhergestellt werden kann.[1] Die Sanierungsfähigkeit des Krisenunternehmens bildet demnach eine Voraussetzung dafür, dass der Einsatz von Sanierungsinstrumenten und die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zur Überwindung der Unternehmenskrise aus ökonomischer Perspektive in Erwägung gezogen werden kann. Für ein per se sanierungsunfähiges Krisenunternehmen können weder die Beseitigung der Krisenursachen noch die Bekämpfung der Krisenwirkungen nachhaltig erfolgreich verlaufen.

[1] Vgl. Burger, Unternehmenskrise und Unternehmenssanierung, Eine betriebswirtschaftliche Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Insolvenztatbestände und der Sanierungsfähigkeit, 1988, S. 148 (Diss.).

1.2 Sanierungsfähigkeitsprüfung

Beurteilung der Sanierungsfähigkeit

Mit der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens müssen sich die Entscheidungsträger eines Krisenunternehmens insb. auseinandersetzen, spätestens sobald sich die Krise

  • in Form einer bilanziellen bzw. wirtschaftlichen Überschuldung oder
  • in Form einer vorhandenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit

manifestiert hat und ein Insolvenzeröffnungsgrund nach den §§ 17 bis 19 InsO vorliegt.

In einem derart fortgeschrittenen Krisenstadium dient die Prüfung der Sanierungsfähigkeit zur Beantwortung der Frage, ob die gefährdete oder verloren gegangene wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Krisenunternehmens durch ursachenadäquate leistungswirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen gesichert oder überhaupt wiederhergestellt werden kann.[1] Je früher bei mess- und spürbaren Symptomen einer Unternehmenskrise eine Prüfung der Sanierungsfähigkeit stattfindet, also z. B. bereits in früheren und weniger dramatischen Stadien einer Unternehmenskrise, desto höher ist i. d. R. die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Unternehmenssanierung.

Marktorientierte Sichtweise der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Generell hängt der Erfolg jeglicher unternehmerischen Tätigkeit vom Erfolg am Markt ab. Daher erfordert die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens eine marktorientierte Sichtweise.[2] Bei der Prüfung der Sanierungsfähigkeit sind insb. die künftigen Marktchancen, die für das sanierte Unternehmen nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen vorhanden sein werden, zu beurteilen. In marktorientierter Interpretation der Sanierungsfähigkeit ist die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten von besonderer Bedeutung.

Demzufolge ist die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens von mikroökonomischen aber auch von makroökonomischen Umweltbedingungen, wie bspw. soziologisch-kulturellen, wissenschaftlich-technologischen, rechtlich-politischen und physisch-ökologischen Einflussfaktoren, abhängig.[3]

Unternehmensexterne Marktsituation

Anders formuliert erfordert die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eine Analyse der unternehmensexternen Marktverhältnisse.

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