Registrierte Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen bewirken und innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, sind verpflichtet, für diese Umsätze pro Kalenderquartal bis zum 25. des Folgemonats eine Zusammenfassende Meldung einzureichen. Ab 1.1.2012 gilt eine Umsatzgrenze von 250.000 PLN (bisher 500.000 PLN) für die Abgabe vierteljährlicher Zusammenfassender Meldungen über innergemeinschaftliche Lieferungen. Wird die Grenze überschritten, sind die Meldungen monatlich anzugeben. Für die Abgabe vierteljährlicher Zusammenfassender Meldungen über innergemeinschaftliche Erwerbe beträgt die Umsatzgrenze 50.000 PLN.

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