Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen Vorjahre nach § 4 Abs. 5b EStG 2281 7461   Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuererstattungen Vorjahre für sonstige Steuern 2287 7692   Sonstige Steuern

So kontieren Sie richtig!

Erhalten Sie zum Beispiel eine Gewerbesteuerrückerstattung für zurückliegende Jahre, buchen Sie diese auf das Konto Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen Vorjahre nach § 4 Abs. 5b EStG 2281/7641 (SKR 03/04) bzw. 7641 (SKR 04).

Den Erstattungsbetrag für sonstige Steuern buchen Sie auf das Konto "Steuerrückerstattungen Vorjahre für sonstige Steuern" 2287/7692 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Bank

an Steuerrückerstattungen Vorjahre

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