Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen | 4156 | 6076 | GuV, Personalaufwand | |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer | 4157 | 6077 | GuV, Personalaufwand | |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für angestellte Mitunternehmer § 15 EStG (mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend) | 4158 | 6078 | GuV, Personalaufwand | |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für Minijobber | 4159 | 6079 | GuV, Personalaufwand | |
Urlaubsrückstellungen | 0961 | 3079 | Bilanz, sonstige Rückstellungen |
So kontieren Sie richtig!
Für den noch nicht genommenen Jahresurlaub ihrer Arbeitnehmer müssen Unternehmen am Jahresende eine Verbindlichkeitsrückstellung für Erfüllungsrückstände bilden, da den unerfüllten Urlaubsverpflichtungen keine Arbeitsleistung mehr gegenübersteht. Den ermittelten Rückstellungsbetrag buchen Sie auf das Konto "Urlaubsrückstellungen" 0961 (SKR 03) bzw. 3079 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt z. B. auf das Konto "Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen" 4156 (SKR 03) bzw. 6076 (SKR 04).
Buchungssatz:
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen |
an Urlaubsrückstellungen |
Die im Vorjahr gebildete Urlaubsrückstellung ist aufzulösen. Hierzu ist genau umgekehrt zu buchen.
Buchungssatz:
Urlaubsrückstellungen |
an Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen |
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