Rz. 21
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
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Fristen für die Erstellung eines Abschlusses | Konkrete Aufstellungsfristen in §§ 264 Abs. 1, 290 Abs. 1 HGB:
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Rz. 22
Prüfung |
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Keine gesonderte Vorschrift. |
Rz. 23
Offenlegung |
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Keine gesonderte Vorschrift. |
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