Zusammenfassung

 
Überblick

Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt. Liebhaberei liegt nur vor, wenn bei längeren Verlustperioden aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich ist, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt; andernfalls reichen längere Verlustperioden allein für die Annahme einer Liebhaberei regelmäßig nicht aus.

Der Beitrag gibt einen Überblick, in welchen Fällen es sich um Liebhaberei handelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 und 2 EStG hat der BFH in zahlreichen Urteilen zur Liebhaberei Stellung genommen, z. B. BFH, Urteile v. 5.11.2006, XI R 58/04, BFH/NV 2007 S. 434; v. 27.5.2009, X R 62/06, BFH/NV 2009 S. 1793 und v. 23.8.207, X R 27/16, BFH/NV 2018 S. 36 .

Architekt

Auch ein Architekt kann seine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben, wenn er Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hinnimmt.[1] Keine Liebhaberei ist die Beteiligung an einem öffentlichen Ideenwettbewerb durch Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Architektur.[2]

Autohandel

Ein Gebrauchtwagenhandel wird nach dem Beweis des ersten Anscheins in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben. Nur wenn feststeht, dass der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann, ist Liebhaberei anzunehmen.[1]

Automatenaufsteller

Unterlassen geeigneter Umstrukturierungsmaßnahmen trotz langfristig erzielter Verluste ist im Hinblick auf das darin liegende, nicht marktgerechte Verhalten als ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht zu werten.[1]

Autovermietung

Der bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb geltend gemachte Verlust aus der Vermietung hochwertiger Automobile an Selbstfahrer ist wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht i.  S.  d. § 15 Abs. 2 EStG zu verneinen, wenn im Vordergrund der Vermietung die Senkung der nicht unerheblichen Kosten eines in der Anschaffung und im Unterhalt teuren Sportwagens durch gelegentliche Vermietung an Dritte steht.[1]

Bauernhaus

Liebhaberei liegt vor, wenn der Erwerber das Bauernhaus ausbaut und zu einem Mietzins vermietet, der niemals die Kosten decken kann.

Betriebsaufspaltung

Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR. Sie erzielt keine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit auf Grund einer Betriebsaufspaltung, wenn es ihr an der dafür erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht fehlt.[1]

Bauherrengemeinschaft

Wer sich über Treuhänder an einer Bauherrengemeinschaft beteiligt, muss im Zweifel nachweisen, dass er in Überschusserzielungsabsicht gehandelt hat.[1]

Bienenzucht

Liebhaberei liegt vor, wenn die Bienenzucht außerhalb eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unterhalten wird. Bienenzucht kann aber auch Nebenbetrieb eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sein.[1]

[1] Vgl. BayVGH, Beschluss v. 19.3.2019, 9 CS 18.2340, AUR 2019 S. 226.

Bildhauerei

Bildhauerei, z.  B. als selbstständige Nebentätigkeit eines Lehrers, ist Liebhaberei.

Blockheizkraftwerk

Die Vermietung eines im Privatvermögen gehaltenen Blockheizkraftwerks (BHKW) führt, wenn sich der Steuerpflichtige auf die bloße Gebrauchsüberlassung des BHKW beschränkt, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung[1] unter der weiteren Voraussetzung, dass das BHKW mit der Absicht betrieben wird, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften.[2]

[2] FG Düsseldorf, Urteil v. 26.2.2019, 13 K 3082/17 E,F; aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückverwiesen durch BFH, Urteil v. 4.11.2019, X B 70/19, BFH/NV 2020 S. 226; zum Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft vgl. Schmidt, NWB 2019 S. 1964.

Blogger

s. Influencer

Bootshandel

Trotz langjähriger Verluste eines Bootshandelsbetriebs kann die Vornahme geeigneter Umstrukturierungsmaßnahmen ein gewichtiges Indiz für die Gewinnerzielungsabsicht darstellen. Geeignet kann insoweit auch eine Kostensenkung sein, wenn sie nur bei Außerachtlassung der Zinsen auf Verbindlichkeiten aus früheren Fehlmaßnahmen zu künftig positiven Ergebnissen führt.[1]

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