Eine fehlerhafte Zuordnung von Kosten zu einer bestimmten Kostenart wird durch die Buchung in der Finanzbuchhaltung festgeschrieben. Fehlbuchungen lassen sich oft durch die Bekanntheit oder Regelmäßigkeit der Kosten korrigieren. Bei unregelmäßig auftretenden Kosten ist jedoch die Zuordnung durch den Sachbearbeiter bzw. den Verursacher notwendig.

 

Sind Materialkosten immer eindeutig?

In vielen Fertigungsbetrieben gibt es Materialien, die sowohl als direkte Materialkosten in die Kalkulation fließen müssen als auch in Form von Verbrauchsmaterial als Gemeinkosten zu verbuchen sind. Ein Beispiel ist das Mehl eines Backmittelherstellers, das sowohl als Grundlage für die Produkte dient als auch in der Versuchsbäckerei Verwendung findet. Eindeutigkeit ist selbst in einfach erscheinenden Situationen nicht immer gegeben. Zusätzliche Informationen müssen beschafft werden.

Wird Material fälschlich den Einzelkosten zugeordnet, erhöht dies die Materialkosten der Produkte. Wird es fälschlich den Gemeinkosten zugeordnet, können Produkte durch Umlagen belastet werden, die nichts damit zu tun haben. Zusätzlich kann es zu Fehlern bei der Aktivierung kommen, wenn Kosten für Investitionen fälschlich den laufenden Kosten zugerechnet werden. Selbstverständlich kommt es generell zu fehlerhaften Informationen, wenn Kostenarten verwechselt werden. Entscheidungen, die darauf aufbauen, sind u. U. falsch.

 

Energiekosten steigen

Für die Fertigung eines Maschinebauunternehmens wird als Hilfsstoff auch Öl eingesetzt. Dieses wurde fälschlich als Energie gebucht. Die Preisentwicklung führte zu einem Planwert für Energie, der erheblich über dem Vorjahreswert lag. Auch für das Öl wurden Preiserhöhungen kalkuliert. Das war falsch, da es sich nicht um Heizöl handelte. Im Ergebnis muss die Kostenrechnung jetzt eine erhebliche Differenz zwischen dem Planwert und den Istdaten erklären.

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