Die in IFRS 13, IFRS 9 und IAS 32 definierten Begriffe werden im vorliegenden Standard mit der in Anhang A von IFRS 13, Anhang A von IFRS 9 und Paragraph 11 von IAS 32 angegebenen Bedeutung verwendet. IFRS 13, IFRS 9 und IAS 32 definieren die folgenden Begriffe:

  • Fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit,
  • Ausbuchung,
  • Derivat,
  • Effektivzinsmethode,
  • Effektivzinssatz,
  • Eigenkapitalinstrument,
  • Beizulegender Zeitwert,
  • Finanzieller Vermögenswert,
  • Finanzinstrument,
  • Finanzielle Verbindlichkeit

und geben Leitlinien zur Anwendung dieser Definitionen.

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