Die in IFRS 13, IFRS 9 und IAS 32 definierten Begriffe werden im vorliegenden Standard mit der in Anhang A von IFRS 13, Anhang A von IFRS 9 und Paragraph 11 von IAS 32 angegebenen Bedeutung verwendet. IFRS 13, IFRS 9 und IAS 32 definieren die folgenden Begriffe:
- Fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit,
- Ausbuchung,
- Derivat,
- Effektivzinsmethode,
- Effektivzinssatz,
- Eigenkapitalinstrument,
- Beizulegender Zeitwert,
- Finanzieller Vermögenswert,
- Finanzinstrument,
- Finanzielle Verbindlichkeit
und geben Leitlinien zur Anwendung dieser Definitionen.
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