Die International Financial Reporting Standards verlangen oder erlauben die Erfassung bestimmter Posten im sonstigen Ergebnis. Beispiele solcher Posten sind:
a) |
eine Änderung im Buchwert infolge einer Neubewertung von Sachanlagen (siehe IAS 16) und |
b) |
[gestrichen] |
c) |
Währungsdifferenzen infolge einer Umrechnung des Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs (siehe IAS 21). |
d) |
[gestrichen] |
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