Als Gründungskosten fallen zunächst die Gebühren des beurkundenden Notars an. Dieser leistet in aller Regel bei einfachen Gründungen auch die rechtliche Beratung.

Bei schwierigen Gründungen muss allerdings anwaltlicher Rat eingeholt werden. Außerdem verursacht die Eintragung zum Handelsregister Eintragungskosten. Weiterhin gehören zu den Gründungskosten die Gebühren eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Die Gebühren für Notar und Registergericht betragen bei einer Ein-Mann-GmbH mit Mindeststammkapital ungefähr 400 EUR.

 
Hinweis

Besonderheit bei Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien

Bei der Gründung einer Rechtsanwalts- oder Steuerberatungsgesellschaft gehören auch die Kosten für die Anerkennung durch die jeweilige Berufskammer zu den Gründungskosten, deren Übernahme durch die Gesellschaft in der Satzung geregelt werden kann.

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