Bei der Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist bei der Ermittlung des pauschalen Nutzungswert die einfache Entfernung zugrunde zu legen. Diese ist auf den nächsten vollen Kilometer abzurunden. Maßgebend ist regelmäßig die kürzeste benutzbare Straßenverbindung; es kann auch eine längere Strecke in Betracht kommen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist. Der pauschale Nutzungswert ist nicht zu erhöhen, wenn der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug an einem Arbeitstag mehrmals zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt.

Fährt der Arbeitnehmer abwechselnd von mehreren Wohnungen zur ersten Tätigkeitsstätte, werden die Fahrten von der nächstliegenden und der weiter entfernt liegenden Wohnung unterschiedlich berechnet. Bei Anwendung der 0,03 %-Regelung ist der pauschale Monatswert für die Fahrten zur näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt von und zu der weiter entfernt liegenden Wohnung ist zusätzlich ein pauschaler Nutzungswert von 0,002 % des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dem Arbeitslohn zuzurechnen, soweit sie die Entfernung zur näher gelegenen Wohnung übersteigt.

 
Praxis-Beispiel

Abwechselnde Fahrten zu mehreren Wohnungen

Ein Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen (Bruttolistenpreis 28.000 EUR). Der Arbeitnehmer hat 2 Wohnungen, von denen eine 10 km und die andere 30 km von seiner ersten Tätigkeitsstätte entfernt liegt. Der Arbeitnehmer fährt an 40 Tagen im Jahr von seiner weiter entfernt liegenden Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Für die weiter entfernt liegende Wohnung sind für 40 Tage zusätzlich 0,002 % vom Bruttolistenpreis für (30 – 10 =) 20 Mehrkilometer anzusetzen. Der geldwerte Vorteil aus den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist wie folgt zu ermitteln:

 
Bruttolistenpreis 28.000 EUR x 0,03 % x 10 km = 84,00 EUR x 12 Monate = 1.008 EUR
Bruttolistenpreis 28.000 EUR x 0,002 % x 20 km 11,20 EUR x 40 Tage = 448 EUR
Geldwerter Vorteil pro Jahr   1.456 EUR

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