Begriff

Der Begriff Due Diligence entstammt ursprünglich der US-amerikanischen Transaktionspraxis und hat sich mittlerweile weltweit als Bezeichnung für prüferische Untersuchungen eines Unternehmens in erster Linie im Hinblick auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerrechtliche und technische Gesichtspunkte etabliert. Wörtlich übersetzt bedeutet der Begriff Due Diligence in etwa "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" bzw. "sorgsame Erfüllung" und bezeichnet einen im Rahmen von geschäftlichen Transaktionen anzuwenden Sorgfaltsmaßstab.

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