Rz. 42

Der Standard wurde am 4.6.2004 durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der geänderten Fassung durch das BMJ erfolgte am 31.8.2005. Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 14 aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2009 begann. Grund der Aufhebung war die Regelung der Währungsumrechnung durch das BilMoG im HGB, konkret mit der Einfügung der §§ 256a und 308a HGB.[1] Das DRSC hat sich mit dem Thema inzwischen wieder befasst und DRS 25, Währungsumrechnung im Konzern, verabschiedet, der am 8.2.2018 bekannt gemacht wurde.

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