Die Bottom-up-Methode stellt das Prinzip der Top-down-Methode auf den Kopf und beginnt mit der Befragung der unteren Hierarchiestufen. Natürlich muss man auch hier bei einem gewissen Führungslevel ansetzen, da es unzweckmäßig wäre, in einer rigorosen Auslegung des Bottom-up-Prinzips auf der untersten Mitarbeiterstufe zu starten.[1]

Vorteile

Hierbei werden also die unteren Führungsbereiche nach ihrer Einschätzung von Compliance-Gefahren befragt. Dem liegt die Hypothese zugrunde, dass diese Mitarbeiter aufgrund ihrer Nähe zum Geschäft die Compliance-Gefahren besonders gut für ihren jeweiligen Bereich identifizieren und einschätzen können.

Nachteile

Nachteil dieser Methode ist zunächst der Aufwand der Erhebung. Es muss eine viel größere Anzahl von Mitarbeitern als bei der Top-down-Methode befragt werden. Häufig sind die Mitarbeiter unterer Hierarchiestufen nicht mit dem Thema Compliance vertraut, sodass die Ergebnisse im Nachgang der Erhebung einer besonderen Durchsicht und ggf. einer entsprechenden Korrektur bedürfen.

Ferner wird es zu vielen Doppelnennungen von Compliance-Risiken kommen, da gewisse Compliance-Themen für sehr viele Bereiche in gleicher Weise bestehen. Im Gegensatz zur Top-down-Analyse fehlt zunächst eine Abwägung der verschiedenen Themen gegeneinander. Eine solche Relativierung muss dann im Nachgang vorgenommen werden.

[1] In Ergänzung einer bereits bestehenden Compliance-Risikolandschaft kann es als sinnvoll erachtet werden, auch die Gesamtbelegschaft z. B. im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung zu Compliance-Gefährdungen zu befragen. Als Startpunkt für die Bestimmung einer Compliance-Risikoanalyse raten wir jedoch davon ab, da ein solches Verfahren sehr aufwendig wäre, es zu zahlreichen Doppelnennungen von Compliance-Risiken käme und häufig das Verständnis für Compliance-Themen bei der Belegschaft nicht so ausgeprägt bzw. geschult ist.

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