Schlagwörter

Betriebsprüfung, Verwaltungsakt, Mitteilung

 

Rechtsfrage (Thema)

Handelt es sich bei der Mitteilung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO), um einen Verwaltungsakt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

AO § 202 Abs. 1 S. 3, § 118

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Urteil vom 17.05.2022; Aktenzeichen 13 K 254/20)

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