Den Aktionären werden Aktienurkunden ausgestellt. Die AG kann entweder Inhaberaktien oder Namensaktien ausstellen.

Eine weitere Besonderheit stellen vinkulierte Namensaktien dar, bei denen zur Übertragung zusätzlich die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich ist.[1]

Aktien werden mit Gewinnanteilsscheinen (auch Dividendenscheine oder Kupons genannt) ausgegeben. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Wertpapiere, welche getrennt von der Aktie übertragbar sind. Den Gewinnanteilsscheinen ist am Ende ein Erneuerungsschein (Talon) beigefügt, für den der Aktionär neue Gewinnanteilsscheine ausgehändigt bekommt.

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