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Handelsrechtlich entspricht die Abschreibung nach Maßgabe der Leistung, auch leistungsabhängige Abschreibung oder Leistungsabschreibung genannt, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Es werden lediglich Aufzeichnungen vorausgesetzt, welche die leistungsbedingten Abschreibungen dokumentieren.[1] Neben der Nutzungsdauer ist somit die erwartete Leistungsmenge innerhalb der Nutzungsdauer zu schätzen, z. B. die Laufleistung eines Lkw in Kilometern. Dann kann die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Perioden der Nutzungsdauer über die in den jeweiligen Geschäftsjahren zurückgelegten Kilometer erfolgen.
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