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IFRS |
HGB |
IFRS für KMU |
Aufstellungspflicht |
Hinweis:
- Bei deutschen MU ist die Frage der verpflichtenden Aufstellung eines KA nach §§ 290ff. HGB zu beurteilen (Klarstellung durch BilMoG in § 290 Abs. 5 HGB: Keine Konzernrechnungslegungspflicht, sofern nur TU vorhanden, die unter § 296 HGB fallen)
- Sofern bei kapitalmarktorientierten MU Konzernrechnungslegungspflicht gegeben: Aufstellung eines gesetzlichen IFRS-KA nach § 315e Abs. 1 HGB erforderlich. In anderen Fällen freiwillige IFRS-Konzernrechnungslegung nach § 315e Abs. 3 HGB möglich
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Control-Konzept (§ 290 HGB)
- Rechtsformabhängige Besonderheiten für Unternehmen, die dem PublG unterliegen (§ 13 PublG)
- Größenabhängige Befreiungen (§ 293 HGB)
- Keine Aufstellungspflicht bei Aufstellung eines befreienden KA durch ein MU (§§ 291, 292 HGB)
Stellungnahme des IDW: Zu Besonderheiten der Konzernrechnungslegung von PersG iSd. § 264a HGB vgl. IDW RS HFA 7 Konkretisierung durch DRSC:
- DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)
- DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
- DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss
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- Control-Konzept; Definition von Control entspricht IFRS (sec. 9.4ff., Glossary of terms)
- Keine rechtsformabhängigen Besonderheiten
- Keine größenabhängigen Befreiungen
- Keine Aufstellungspflicht bei Aufstellung eines befreienden KA (IFRS oder IFRS für KMU) durch ein MU; Zustimmung von nicht beherrschenden Anteilen u. Veröffentlichung sind nicht erforderlich
- Keine Aufstellungspflicht, falls MU nur TU hat, die mit Veräußerungsabsicht innerhalb eines Jahres erworben wurden; Bewertung der TU erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, falls dieser verlässlich bestimmbar ist, anderenfalls zu AK abzgl. Wertminderungen (sec. 9.2ff., sec. 11.14(c))
Wahlrecht: Kombinierte Abschlüsse (Combined Financial Statements) als zusätzliches, freiwilliges Rechnungslegungsinstrument; vgl. hierzu Abschn. X. II (sec. 9.28ff.) |
Konsolidierungskreis ieS |
- Weltabschlussprinzip
- Einbeziehungspflicht von Zweckgesellschaften
Einbeziehungspflicht von TU auch bei Weiterveräußerungsabsicht; Behandlung gem. IFRS 5 (zu Einzelheiten vgl. Tz. 40 ff.) (IFRS 5.8A, IFRS 5.BC52ff., IFRS 5.32(c), IFRS 5.33(b))
- Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen at equity bei Beteiligung an gemeinschaftlicher Führung (IFRS 11.24 iVm. IAS 28.16); andernfalls (wenn auch kein maßgeblicher Einfluss vorliegt) Beteiligungsansatz nach IFRS 9 (IFRS 11.25)
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- Weltabschlussprinzip (sec. 9.2)
- Einbeziehungspflicht von Zweckgesellschaften (Risks and Rewards Approach) (sec. 9.4, sec. 9.10ff.)
- Keine Einbeziehung von TU, die mit Absicht der Weiterveräußerung innerhalb eines Jahres erworben wurden (sec. 9.3A); Angabe des Buchwerts der Beteiligung (sec. 9.3A iVm. sec. 9.23A)
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- Konsolidierung von assoziierten Unternehmen at equity (IAS 28.16)
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Einbeziehungswahlrechte bei:
Unwesentlichkeit (CF.2.11)
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Einbeziehungswahlrechte bei: Stellungnahme des IDW: Zur Behandlung von Änderungen des Konsolidierungskreises vgl. HFA Stellungnahme 3/1995 |
Einbeziehungswahlrechte bei:
Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen mittels Equity-Methode; ansonsten Ausweis u. Bewertung von Anteilen (sec. 15.9, zu Einzelheiten vgl. Tz. 30)
Konsolidierung von assoziierten Unternehmen mittels Equity-Methode; ansonsten Ausweis u. Bewertung von Anteilen (sec. 14.4, zu Einzelheiten vgl. Tz. 31)
- Unwesentlichkeit (sec. 2.6)
Für Gemeinschaftsunternehmen u. assoziierte Unternehmen wird nachfolgend nur der Fall der Equity-Methode betrachtet |
KA-Stichtag |
Grds. Abschlussstichtag des MU (IFRS 10.B92f.) |
Grds. Abschlussstichtag des MU (§ 299 Abs. 1 HGB) |
Grds. Abschlussstichtag des MU (sec. 9.16) |
- Stichtag der Erstkonsolidierung
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Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung (IFRS 10.20) |
Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung (§ 301 Abs. 2 HGB) |
Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung (sec. 19.14 iVm. sec. 19.17) |
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Erleichterungsregelungen: Keine |
Erleichterungsregelungen:
- Bei erstmaliger Verpflichtung zur Aufstellung eines KA: Wertansätze zum Zeitpunkt der Einbeziehung des TU in den KA, sofern dieses nicht in diesem Geschäftsjahr TU geworden ist (§ 301 Abs. 2 Satz 3 HGB)
- Bei erstmaliger Einbezie...
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