Tz. 30
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
IFRS | HGB | IFRS für KMU | |
---|---|---|---|
Definition | Unternehmen, das aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche Tätigkeit von diesen gemeinschaftlich geführt wird u. bei dem die Parteien Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen (IFRS 11 Appendix A "Gemeinschaftsunternehmen") | Unternehmen, das von einem in einen KA einbezogenen MU oder TU gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den KA einbezogenen Unternehmen geführt wird (§ 310 Abs. 1 HGB) | Unternehmen, das aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche Tätigkeit von diesen gemeinschaftlich geführt wird (sec. 15.3, Glossary of terms) |
Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Kontrolle der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit u. ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen strategischen finanziellen u. betrieblichen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partner erfordern (IFRS 11 Appendix A "Gemeinschaftliche Führung") | Gemeinsame Führung liegt vor, wenn die Gesellschafterunternehmen strategische Geschäftsentscheidungen sowie Entscheidungen über Investitions- u. Finanzierungstätigkeiten einstimmig treffen (DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss) | Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Kontrolle der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit u. ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen strategischen finanziellen u. betrieblichen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an gemeinschaftlicher Führung beteiligten Partner erfordern (sec. 15.2, Glossary of terms) | |
Wertansatz im EA | Im separaten EA einer Partei, die gemeinschaftlich führt:
Im separaten EA einer Partei, die nicht an der gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist:
|
AK (§ 253 Abs. 3 HGB) Stellungnahmen des IDW:
|
Im separaten EA:
|
Wertansatz im KA | Im KA einer Partei, die gemeinschaftlich führt: Equity-Methode (in Form der Buchwertmethode) (IFRS 11.24 iVm. IAS 28.16) Ausnahmen insb.:
Im KA einer Partei, die nicht an der gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist:
|
Einbeziehung mittels der Quotenkonsolidierung (§ 310 HGB) oder der Equity-Methode (in Form der Buchwertmethode) (§ 312 HGB) Konkretisierung durch DRSC: Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen gem. DRS 9 u. bei Anwendung der Equity-Methode iVm. DRS 8 Ausnahmen:
Stellungnahme des IDW: Zur Bilanzierung von Joint Ventures vgl. HFA Stellungnahme 1/1993 |
Wahlrecht (einheitlich für alle Gemeinschaftsunternehmen):
AK-Modell:
Bei Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwerts:
|
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen