Tz. 87

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Nachdem sich der Board mit der Unterstützung des Mitarbeiterstabs einen ersten Überblick über die Problembereiche und deren Lösungsmöglichkeiten verschafft hat, berät er anschließend mit dem IFRS Advisory Council (vgl. Tz. 69ff.) darüber, ob eine Aufnahme in sein Forschungs- und später in sein Arbeitsprogramm erfolgen soll (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(c); IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.11, 5.6). Seit dem 30.06.2011 war hierbei zunächst vorgesehen, dass es zum Arbeitsprogramm des IASB im dreijährigen Turnus einen öffentlichen Konsultationsprozess mit einer Kommentierungsfrist von 120 Tagen geben soll (vgl. IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.3). Der Turnus des Arbeitsprogramms wurde durch den Treuhänderausschuss zur Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (DPOC) im Mai 2016 auf fünf Jahre ausgedehnt (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.3, 4.8). Anschließend ist ein Beratungsgremium (idR eine Working Group oder Advisory Group) einzusetzen, das den Board während des gesamten Projekts in fachlichen Fragen unterstützt und berät (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(d)).

 

Tz. 88

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Zur Vorbereitung eines Themas werden Research Papers, Discussions Papers und Requests for Information unterschieden (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.12–15). Als Ergebnis eines ersten Beratungs- und Koordinationsprozesses mit den einbezogenen Gremien wird vom Board ein Diskussionspapier erarbeitet (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(e)) und nach Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Board-Mitglieder (bei einer Mindestteilnehmerzahl von 60 % der Mitglieder) der Öffentlichkeit zur Kommentierung zugänglich gemacht (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 35). Obwohl ein Diskussionspapier nicht zwingender Bestandteil des Due Process ist (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.8), macht der IASB von dieser Möglichkeit der frühzeitigen Beschreibung des Themas und des Meinungsaustauschs mit der interessierten Öffentlichkeit im Regelfall Gebrauch. Darin sollen die präferierten und abgelehnten alternativen Rechnungslegungsvorschläge, einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Prinzipien, zur Diskussion gestellt werden (vgl. Baetge/Thiele/Plock, DB 2000, S. 1037). Research Papers, Discussion Papers und Requests for Information werden auf der Website der IFRS Foundation veröffentlicht (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 5.5). Die Kommentierungsfrist hierfür beträgt idR 120 Tage. Für Projekte mit zentraler Bedeutung werden idR mehr als 120 Tage Kommentierungsfrist gewährt (vgl. IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.17; iVm. dem Exposure Draft vgl. Tz. 6.7), wohingegen bei besonderer Dringlichkeit und allgemein übereinstimmender Haltung auch eine deutlich kürzere Frist (mindestens jedoch 30 Tage) vom IASB vorgesehen werden kann.

 

Tz. 89

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Da sich der Board stärker als früher um die fachliche Arbeit kümmert, sind die der Entwicklung eines Diskussionspapiers vorgelagerten Entwicklungsstufen, die ehemals als Folge der weitgehenden Auslagerung der fachlichen Arbeit des Board notwendig waren, nicht mehr erforderlich. Diese vorbereitenden Entwicklungsstufen umfassten in der Vergangenheit die Erarbeitung eines Grundlagenpapiers (Project Proposal) als erste interne Diskussionsgrundlage durch Mitarbeiter des Sekretariats der Organisation sowie darauf aufbauend eines Draft Point Outline (DPO) durch das Steering Committee und eines vom Board verabschiedeten Point Outline (PO).

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