Tz. 20

Stand: EL 45 - ET: 11/2021

Leistungspläne (defined benefit plans) nach IAS 26 sind Altersversorgungszusagen, bei denen die Versorgungsleistungen nach Maßgabe einer Formel bestimmt werden, die üblicherweise am Einkommen des Anwärters und/oder den Jahren seiner Dienstzeit ansetzt (IAS 26.8). Damit grenzt IAS 26 Leistungspläne positiv von Beitragsplänen ab, während IAS 19.8 diese (nach mehrmaliger Überarbeitung des Standards nunmehr) negativ abgrenzt ("Leistungsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die nicht unter die Definition der beitragsorientierten Pläne fallen", IAS 19.8, sowie IFRS-Komm. Teil B, IAS 19, Tz. 22). Vom Standardsetter intendiert war (ursprünglich) eine Bedeutungsgleichheit dieser Definitionen in den Standards 19 und 26 (vgl. Tz. 18). Altersversorgungspläne, die zugleich Merkmale von Beitrags- und Leistungsplänen aufweisen (sog. Mischpläne), sollen gem. IAS 26.12 wie Leistungspläne behandelt werden.

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