Tz. 49

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Im Rahmen der Angaben zu nahestehenden Personen verlangt IAS 24.17 Angaben zu den Vergütungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen. Diese beziehen sich ua. auf Informationen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie auf anteilsbasierte Vergütungen.

IFRS 2 fordert umfangreiche Anhangangaben, welche die Nachvollziehbarkeit der bestehenden Vereinbarungen für den Abschlussadressaten erhöhen sollen. Es werden detaillierte Beschreibungen der getroffenen anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen verlangt (IFRS 2.45). Darüber hinaus sind Angaben zu der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erforderlich (IFRS 2.46ff). Schließlich sind die Auswirkungen anteilsbasierter Vergütungen auf das Ergebnis sowie die Vermögens- und Finanzlage zu verdeutlichen (IFRS 2.50–51).

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