Ein Unternehmen hat die Vergütung der Mitglieder seines Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für jede der folgenden Kategorien anzugeben:

 

a)

kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer,

 

b)

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,

 

c)

andere langfristig fällige Leistungen,

 

d)

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und

 

e)

anteilsbasierte Vergütungen.

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