Tz. 22

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Der Deutsche Rechnunglegungs Standards DRS 20 "Konzernlagebericht" des DRSC konkretisiert die gesetzliche Konzernlageberichterstattung und soll auch ausstrahlen auf die Lageberichterstattung zum Jahresabschluss, wenngleich keine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Aufgrund des CSR-RUG bestand das Erfordernis, den DRS 20 an die neue Gesetzeslage anzupassen, welches durch den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard DRÄS 8 "Änderungen des DRS 20 Konzernlagebericht" erfolgte.

In einem eigenen Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung finden sich detaillierte Ausführungen zum Geltungsbereich, möglichen Befreiungen, den vier Berichtsalternativen sowie insbesondere auch den spezifischen Inhalten der nichtfinanziellen Konzernerklärung (vgl. DRS 20.232–305). Nachfolgend wird auf einzelne Aspekte abgestellt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben – hierzu sei auf den DRS 20 verwiesen.

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