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Gase

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Gas bezeichnet einen Aggregatzustand von Materie oder einen Stoff, der sich üblicherweise in diesem Aggregatzustand befindet. Kennzeichnend für den gasförmigen Aggregatzustand sind:

  • freie Beweglichkeit der Atome oder Moleküle,
  • beliebiges Mischungsverhältnis verschiedener Gaskomponenten,
  • Komprimierbarkeit,
  • ein Gas füllt jeden Raum, in den es gebracht wird, völlig aus.

Nach CLP-Verordnung sind Gase definiert als Stoffe oder Gemische, die bei 50 ºC einen Dampfdruck von 300 kPa (3 bar) haben oder bei 20 ºC und einem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.

Zu den wichtigsten, technisch eingesetzten Gasen zählen Acetylen, Argon, Helium, Stickstoff, Wasserstoff, Kohlendioxid, Sauerstoff und Flüssiggas. Gase werden i. W. eingeteilt in entzündbare, oxidierende, gesundheitsgefährliche und inerte Gase.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für den Umgang mit Gasen und das Betreiben von Anlagen, in denen mit Gasen umgegangen wird, gelten verschiedene Vorschriften:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelungen für Gase, denen Gefährlichkeitsmerkmale entsprechend dem Chemikaliengesetz und gemäß § 3 Gefahrenklassen zugeordnet sind. Regelungen zum Brand- und Explosionsschutz sind in § 12 i. V. mit Anhang I Nr. 1 festgelegt.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen (Druckbehälteranlagen, Anlagen zur Abfüllung, Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für entzündbare, akut toxische oder ätzende Gase) und zu Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Technische Regeln konkretisieren die Anforderungen; für Gase unter Druck sowie entzündbare Gase sind dies v. a.:

  • TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
  • TRBS 1201 Teil 2 "Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck"

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