Begriff

Inerte Gase sind Gase, die reaktionsträge sind und somit nur schwer an chemischen Reaktionen beteiligt werden können. Beispiele sind die Edelgase (Helium (He), Neon (Ne), Argon (Ar), Krypton (Kr), Xenon (Xe), Radon (Rn)) sowie in bestimmtem Maße Stickstoff (N2) und Kohlenstoffdioxid (CO2).

Inertgase werden stets dann angewendet, wenn sauerstofffreie oder -arme Atmosphäre erwünscht ist. Das kann beim Schweißen der Fall sein, um Verzunderungen zu vermeiden oder bei anderen thermischen Verfahren wie z. B. der Härtung.

Inertgase werden aufgrund ihrer erstickenden Wirkung zudem in Löschanlagen zur Brandbekämpfung verwendet.

Im Bereich des Explosionsschutzes kommen Inertgase bei der Inertisierung zum Einsatz sowie bei der Zündschutzart "Überdruckkapselung Ex-p".

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Inerte Gase werden in den TRBS der Reihe 2152 und in den TRGS 723 (ersetzt TRBS 2152 Teil 3) und TRGS 724 (ersetzt TRBS 2152 Teil 4) als Möglichkeit zur Inertisierung aufgeführt. In der TRGS 510 ist die Lagerung von u. a. inerten Gasen geregelt. In der DGUV-R 100-500 werden inerte Gase als Spülgase oder Gase zur Dichtigkeitsprüfung genannt.

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