[Vorspann]
(1) Die besonderen Maßgaben der folgenden Tabellen gelten für innerbetriebliche Tätigkeiten mit Gasen, wie z. B. das Füllen für Zwecke der innerbetrieblichen Verwendung. Die Gefahrgutvorschriften einschließlich ADR /1/ und RID bleiben durch die Bemerkungen und besonderen Maßgaben in den folgenden Tabellen unberührt.
(2) Folgende Erläuterungen gelten für die Tabellen:
1. | Gase werden in den Tabellen als stark korrosiv bezeichnet, wenn sie Behälter- bzw. Konstruktionswerkstoffe stark angreifen (nicht zu verwechseln mit der Einstufung als hautätzend bzw. hautreizend). |
2. | Der Klassifizierungscode (KC) nach Gefahrgutrecht (siehe auch ADR 2.2.2.1.2 und 2.2.2.1.3) hat folgende Bedeutungen: 1 = verdichtetes Gas, 2 = verflüssigtes Gas, 3 = tiefgekühlt verflüssigtes Gas, 4 = gelöstes Gas, A = erstickend, O = oxidierend, F = entzündbar, T = giftig, TF = giftig, entzündbar, TC = giftig, ätzend, TO = giftig, oxidierend, TFC = giftig, entzündbar, ätzend, TOC = giftig, oxidierend, ätzend. |
3. | Zur Vermeidung von Gefährdungen durch Verwechslungen (z. B. die Verwechslung von entzündbaren und oxidierenden Gasen) sollen die seitlichen Anschlussstutzen gemäß DIN 477-1 gewählt werden. Daher wird bei Gasen, bei denen eine mögliche Verwechslung besondere Gefährdungen birgt, in den folgenden Tabellen explizit auf bestimmte Ausgangsanschlüsse hingewiesen. |
4. | Verschlussmuttern werden im Gefahrgutrecht auch als Stopfen oder Kappe bezeichnet. |
A.1.1 Reine Gase
Tabelle 1: | Permanentgase mit einer kritischen Temperatur Tk ≤ -50 °C: Diese Gase lassen sich unter Druck nicht verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit in die Gruppen 1.1 und 1.2 unterteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise manometrisch bestimmt. |
Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tk in °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Argon Ar |
- 122,4 | - 185,9 | 1,38 | 1006 1951 |
1A 3A |
||
Fluor F2 |
- 129,0 | - 188,1 | 1,31 | Ja | 1045 | 1TOC | |
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Die Werkstoffauswahl zur Verwendung mit Fluor (inklusive ausreichender Passivierung des Stahls) ist von besonderer Bedeutung, da ansonsten spontan heftige Reaktionen auftreten können. Aluminiumlegierungen dürfen nicht verwendet werden. | ||||||
2. | Die meisten üblichen Dichtmaterialien sind für Fluor nicht geeignet und können sich spontan entzünden (wie z.B. Dichtmaterialien in der Verschlussmutter). Deshalb dürfen nur speziell für Fluor geeignete Werkstoffe (z.B. PTFE und andere vollfluorierte Kunststoffe) verwendet werden. | ||||||
3. | Eine Flasche darf nicht mehr als 5 kg Fluor enthalten. | ||||||
4. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Chlor zu verwendende 1"-Gewinde haben. | ||||||
5. | Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen für Fluor geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. Sie müssen bis zu einem Überdruck von 40 bar gasdicht sein. | ||||||
6. | Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein. | ||||||
7. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
8. | Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden. | ||||||
9. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Helium He |
- 268,0 | - 268,9 | 0,14 | 1046 1963 |
1A 3A |
||
Krypton Kr |
- 63,8 | - 153,4 | 2,90 | 1056 1970 |
1A 3A |
||
Neon Ne |
- 228,8 | - 246,0 | 0,70 | 1065 1913 |
1A 3A |
||
Sauerstoff O2 |
- 118,4 | - 183,0 | 1,10 | 1072 1073 |
1O 3O |
||
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Völlig entleerte Flaschen für Tauch- und Atemschutzgeräte sind vor dem Füllen (mit Sauerstoff oder mit einem sauerstoffhaltigen Gemisch) einer Besichtigung des Flascheninnern zu unterziehen. Die Flasche darf nur gefüllt werden, wenn sich das Innere der Flasche in einem einwandfreien Zustand befindet oder der einwandfreie Zustand wieder hergestellt worden ist. Dies gilt auch, wenn dem Sauerstoff noch andere Stoffe beigemischt sind. | ||||||
2. | Gasberührte Ausrüstungsteile (Armaturen und Rohrleitungen) müssen in Abhängigkeit von Druck und Temperatur ausgewählt werden. Hinweise hierzu gibt es in den entsprechenden Tabellen zur DGUV Information 213-073. | ||||||
3. | Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden. | ||||||
Stickstoff N2 |
- 146,9 | - 195,8 | 0,97 | 1066 1977 |
1A 3A |
||
Stickstoff- monoxid NO |
- 92,9 | - 151,8 | 1,04 | 1660 | 1TOC | ||
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Trockenes Stickstoffmonoxid greift ferritische Stähle praktisch nicht an. Es bildet mit Sauerstoff sofort NO2 bzw. N2O4. Feuchtes N2O4 greift Stahl stark an. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Es dürfen nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 85 l verwendet werden. | ||||||
2. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile ... |
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