Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Brunnenbau[2]
1.1 Maschinen des Spezialtiefbaus
  • Unfall- und Verletzungsgefahr beim Einsatz von Maschinen des Spezialtiefbaus (z. B. Bohrgeräte, Rammen)
  • Gefahr einer Gehörschädigung durch hohe Lärmimmission

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ArbMedVV

DGUV-V 38

DGUV-R 101-008

DGUV-I 209-023

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-250

DIN EN 791

Technische Maßnahmen:

  • feste Abgrenzung des Fahr- und Arbeitsbereichs
  • Sicherung von Bohrrohren und Bohrwerkzeugen gegen Umfallen
  • Einsatz lärm- und vibrationsarmer Maschinen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Festlegung des bestimmungsgemäßen Betriebs von Maschinen des Spezialtiefbaus in der Bedienungsanleitung
  • Nachweis von Standsicherheit und Tragfähigkeit in der Bedienungsanleitung
  • Absicherung der Ersten Hilfe im Notfall (personell und gerätetechnisch)
  • Einhaltung der Sicherheitsabstände von elektrischen Freileitungen gemäß DGUV-R 101-008
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20
  • Eignungsuntersuchung der Maschinenführer nach G 25

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Kopf-, Fuß-, Handschutz
  • ggf. Tragen von Gehör-, Augen-, Atem- und Anseilschutz
  • selbstständiges Führen und Warten dieser Maschinen nach vollendetem 18. Lebensjahr
  • Befähigungsnachweis als Maschinenführer
1.2 Bohrgeräte Gesundheitsgefährdung und Verletzungsgefahr beim Einsatz druckbeaufschlagter Bohrgeräte

BetrSichV

StVO

StVZO

ArbStättV

ASR A3.4

TRBS 1201

TRBS 1203

DGUV-R 101-008

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz CE-geprüfter Bohrgeräte
  • Beleuchtungsstärke bei Bohrarbeiten ≥ 60 lx
  • bei Instandsetzungsarbeiten nur Einbau von Ersatzteilen nach Herstellerangaben
  • Anforderungen an Trägergerät für Bohrgerät gemäß StVZO

Organisatorische Maßnahmen:

  • regelmäßige Prüfung durch befähigte Person (insbesondere druckbeaufschlagte Elemente)
  • Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle (insbesondere Sicherheitseinrichtungen) vor Inbetriebnahme
  • Festlegung von Art und Umfang der Prüfung sowie Fristen wiederkehrender Prüfungen
  • Dokumentation der letzten Prüfung
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten bzw. Verfügbarkeit einer Bedienungsanleitung

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Sicherheitsschuhen
  • Tragen von Schutzhandschuhen und Schutzhelm
1.3 Schächte und Baugruben

Gefährdung der Sicherheit durch

  • Abstürzen
  • ungenügende Arbeitsraumbreiten
  • unzureichende Lüftung
  • herabfallende Gegenstände
  • falsche Handhabung von Leitern

BetrSichV

TRBS 1201

TRBS 1203

TRBS 2121 Teil 2

DGUV-V 38

DGUV-I 240-410

DIN EN 353-1

Technische Maßnahmen:

  • ausreichende Arbeitsraumbreiten nach DGUV-V 38
  • ggf. künstliche Belüftung (Sauerstoffgehalt > 19 Vol.-%)
  • in Gruben ab 5 m Absturzhöhe Installation von Absturzsicherungen
  • Schutz durch Abdeckung gegen Absturz bzw. Seitenschutz bei Absturzhöhen > 2 m

Organisatorische Maßnahmen:

  • Maßnahmen zur Verkehrssicherung im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs
  • Eignungsuntersuchung nach G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • ggf. Ausrüstung mit Absturzsicherung
2 Rohrleitungsbau s. Professiogramm Tiefbaufacharbeiter Abschn. 7 Tab. Nr. 2 s. Professiogramm Tiefbaufacharbeiter Abschn. 7 Tab. Nr. 2 s. Professiogramm Tiefbaufacharbeiter Abschn. 7 Tab. Nr. 2
3 Kläranlagen[3]

Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch

  • Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle
  • Quetschen und Verletzen von Körperteilen an Maschinen und Geräten
  • undichte Klärgruben und damit Verunreinigung des Grundwassers
  • Gefahrstoffe (z. B. Fällungs- und Flockungsmittel) an Lager- und Dosieranlagen
  • Infektionsrisiken beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Mikroorganismen und Viren)
  • hohe Lärmimmission in Pumpstationen
  • körperlich schwere Arbeit (Heben und Tragen) bei Reparatur und Instandhaltung

BetrSichV

StVO

StVZO

GefStoffV

BioStoffV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.6

ArbMedVV

TRBA 220

DGUV-R 103-003

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-195

DGUV-I 203-063

DGUV-I 209-023

DGUV-I 209-078

DGUV-I 212-017

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-260

DGUV-I 240-420

DGUV-I 240-460

EX-RL Beispielsammlung zu DGUV-R 113-003

VDI 2058-3

Technische Maßnahmen:

  • Installation von abweisenden und trennenden Schutzeinrichtungen an Maschinen und Geräten (z. B. Verkleidung, Umzäunung, Lichtschranken)
  • Sicherung von Gitterrosten gegen Verschiebung
  • schallabsorbierende Auskleidung des Raums
  • Absaugen von Gefahrstoffen an Entstehungsstelle
  • Belüftung von Arbeitsräumen
  • Einsatz von Hebehilfen
  • Installation geeigneter Feuerlöscher

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kennzeichnung von Gefahrenstellen
  • Einhaltung von Sicherheitsabständen
  • Erstellen eines Hautschutz- und Hygieneplans
  • regelmäßige Reinigung und Händedesinfektion
  • Erarbeiten eines Flucht-und Rettungsplans
  • Kennzeichnung und Abtrennung von Lärmbereichen
  • Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche
  • bei Kleinkläranlagen

    • ggf. Erstkontrolle vor Inbetriebnahme durch Wasser- u...

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