Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Fertigen von Bauelementen mit handgeführten und angetriebenen Werkzeugen[2]

Verletzungsgefahr durch

  • falsche Handhabung
  • unsichere Aufbewahrung
  • regelwidrige Instandhaltung
  • Fehlfunktionen von Schutzeinrichtungen (z. B. Notschalter, Schutzhauben)

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufgrund von Mängeln in der ergonomischen Gestaltung durch

  • Prellungen, Verzerrungen bzw.
  • Gefühls- und Kraftlosigkeit
  • hohe Emission von Lärm und Vibrationen
  • Emission von Gefahrstoffen
  • ungünstige Arbeits- bzw. Zwangshaltung

ProdSG

BetrSichV

LärmVibrationsArbSchV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.4

ASR A3.5

ASR A3.6

ASR A3.7

ArbMedVV

DGUV-V 3

DGUV-R 100-500

DGUV-R 101-018

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-193

DGUV-R 112-194

DGUV-R 109-002

DGUV-I 203-049

DGUV-I 209-015

DGUV-I 209-023

DGUV-I 209-001

DGUV-I 240-014

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-460

Technische Maßnahmen:

  • sichere und ergonomische Gestaltung und Design
  • Einkauf und Einsatz von Werkzeugen mit GS-geprüfter Sicherheit
  • Aufbewahrung und Transport in geeigneten Behältnissen

Organisatorische Maßnahmen:

  • rechtzeitige, planmäßig vorbeugende Instandhaltung z. B. durch Prüfung von

    • Schutzhauben
    • Stromkabeln
    • Schleif- und Trennscheiben
    • Undichtheiten (Austritt von Gefahrstoffen)
  • Einsatz der Werkzeuge entsprechend Verwendungszweck
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 1.4, G 20, G 46

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Nutzung von Tragetaschen am Gürtel zur sicheren Mitführung von Werkzeugen (z. B. bei Montage auf Gerüsten)
  • Tragen von Atem- und Gehörschutz, ggf. Kopfschutz und Schutzhandschuhen
2 Herstellen von Baugruppen
2.1 Herstellen mittels Dreh-, Fräs-, Schleifmaschinen s. Professiogramm Zerspanungsmechaniker
2.2 Montage von Baugruppen s. Professiogramm Metallbau, Listenpunkte 2.1-2.3
2.3 Sicheres Betreiben von Maschinen

Gefahr von Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen beim Betreiben von Maschinen durch

  • Quetsch-und Scherstellen zwischen bewegten und festen Teilen
  • wegfliegende Späne und Teile (z. B. Spannfutterbacken)
  • Kollisionsgefahr infolge Maschinenbewegungen
  • Absturzgefahr von höher gelegenen Arbeitsplätzen
  • Lärm beim Zerspanungsvorgang
  • Kühlschmierstoffe
  • Berührung elektrisch geladener Teile und heißer Oberflächen
  • biologische Arbeitsstoffe (z. B. Bakterien)
  • einförmige Arbeitshaltung "Stehen" und ggf. Zwangshaltungen

Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit durch psychologisch falsche Gefährdungseinschätzung

 

Infektionsgefahr in Krisenzeiten durch Kontakte zu Kunden im Service-Bereich (z. B. durch SARS-CoV-2-Virus)

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.4

ASR A3.5

ASR A3.6

ASR A3.7

ArbMedVV

DGUV-V 3

DGUV-R 100-500

DGUV-I 209-015

DGUV-I 209-022

DGUV-I 209-023

DGUV-I 209-026

DGUV-I 209-066

DGUV-I 209-069

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-410

DGUV-I 240-460

Technische Maßnahmen:

  • Ableitung von Schutzmaßnahmen für alle noch vorhandenen unabänderlichen Restrisiken durch den Betreiber
  • Aufdecken und Beheben von manipulierten Schutzeinrichtungen durch Maschinenbediener
  • Schutz der sicherheitsbezogenen Hard- und Software gegen unbefugte Veränderungen
  • Einhaltung der Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
  • Installation fester und beweglicher, trennender Schutzeinrichtungen (z. B. Lichtschranken, Kameras, Warnsignale)
  • Antriebssteuerungen mit integrierten Sicherheitsfunktionen
  • Kapselung lärmintensiver Baugruppen bzw. der gesamten Maschine zur Verringerung der Lärm- bzw. Schadstoffemission
  • an die Sehaufgabe angepasste Allgemein-, arbeitsplatzorientierte bzw. Arbeitsplatzbeleuchtung
  • Stehsitz zum Wechsel der monotonen Arbeitshaltung "Stehen"[3]

Organisatorische Maßnahmen:

  • tätigkeitsbezogene Gefährdungsermittlung bezüglich des Zusammenwirkens von Mensch – Maschine -betriebliches Umfeld
  • Nutzung der entwickelten Lösungsstrategien zum Beheben manipulierter Schutzeinrichtungen (s. DGUV-I 209-066)
  • Ermittlung vorhandener Restrisiken
  • Planung und Steuerung von Maßnahmen der Fehlersuche, Störungsbeseitigung, Wartung und Instandhaltung
  • Ausschluss eines unbefugten, irrtümlichen und unerwarteten Ingangsetzens der Maschine bei o. g. Maßnahmen
  • Tätigkeitswechsel
  • bei Service-Diensten von Zulieferern in Krisenzeiten Mindestabstand zwischen Beschäftigten ≽ 1,5 m
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20, G 46

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen, Sicherheitsschuhen
  • Tragen von Gehörschutz
2.4 Prüfung von Baugruppen und Maschinen

Unfall- und Verletzungsgefahr bei

  • Unterlassung der Prüfpflichten
  • Nichterkennen augenfälliger Mängel

BetrSichV

TRBS 1203

Technische Maßnahmen:

  • wichtige Prüfobjekte sind

    • Schutzeinrichtungen, Sichtscheiben
    • Rohrleitungen, Absaugung
    • Elektrik/Elektronik
    • Kühlmittel
    • Spannfutter, Verschleißteile

Organisatorische Maßnahmen:

  • vor Schichtbeginn Prüfu...

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