[Vorspann]

Herausgeber: Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Vorwort

Handwerkszeuge sind die ältesten Arbeitsmittel des Menschen. Trotz der Entwicklung der mechanisierten Technik sind sie auch heute noch unentbehrliche Helfer.

Wenn sie auch in ihrer ursprünglichsten Gebrauchsform nahezu unverändert erhalten geblieben sind, hat sich doch gerade in der jüngsten Vergangenheit eine technische Entwicklung ergeben, die insbesondere im Hinblick auf Gebrauchsfähigkeit, Instandhaltung und Sicherheit bemerkenswerte Fortschritte aufweist.

Trotz konstruktiver, fertigungstechnischer und materieller Verbesserungen sollte sich jeder Anwender beim Umgang mit Handwerkszeug über das mögliche Verletzungsrisiko bewusst sein.

Mangelhafte Handwerkszeuge, falsche Anwendung, Sorglosigkeit und mangelnde Übung verursachen noch immer jährlich allein im gewerblichen Bereich fast 95000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Statistisch enden zwei davon tödlich und etwa jeder 400ste wird durch eine Rente entschädigt.

Als Fridolin, noch sehr verwirrt, durch die Maschinenhalle irrt

und Ruhe suchend um sich späht, da fällt sein Blick auf ein Gerät,

das ihm nicht unbekannt erscheint. Er flattert hin, besieht‘s und meint,

dass Stiele, die mit Draht geschient, noch selten ihrem Zweck gedient

Wenn schon bei Spatzen es geschieht, dass jedermann auf Ordnung sieht,

wie müsste erst der Mensch sich regen und Wert auf gutes Werkzeug legen.

Denn dieser schlechte Hammer hier dient einer Werkstatt nicht zur Zier.

Ein Mann, der solches Werkzeug nimmt, ist für das Krankenhaus bestimmt.

Heut ist es wieder Männer Art, zu tragen einen Backenbart.

Sieht Barte man jedoch an Meißeln, ist dies auf jeden Fall zu geißeln!

Schon oft sind Splitter abgesprungen und in das Auge eingedrungen;

verwundert sieht drum Fridolin zum Kopfe dieses Meißels hin.

Der Spatz, mit traurigem Gemüt, hat um ein Urteil sich bemüht.

Was er entdeckte mit Verdruss, fasst er zusammen zu dem Schluss:

“Wie jedermann sein Werkzeug hält, so ist es mit ihm selbst bestellt.”

(Auszug aus “Fridolin - eine heitere Unfallverhütungs-Fibel”)

1 Allgemeine Kriterien zur Sicherheit von Handwerkszeugen

1.1 Sicherheit beginnt mit der Herstellung

Bereits mit der Herstellung von Handwerkszeugen beginnt Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen. Deshalb müssen bei der Herstellung die bestehenden Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Ein ausführliches Regelwerk ist in den DIN-Normen, zum Teil auch in den VDE-Bestimmungen, enthalten.

Die meisten DIN-Normen über Handwerkszeuge sind in den DIN-Taschenbüchern

  • 41 Werkzeugnormen

    • - Schraubwerkzeuge
  • 42 Werkzeugnormen

    • - Handwerkszeuge

übersichtlich zusammengefasst. Diese Normen geben Hinweise auf Form, Werkstoff und Qualität. Inhalte der Normen, die die Arbeitssicherheit der Werkzeuge betreffen, sind für den Hersteller oder Einführer über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verbindlich. Abweichungen von den sicherheitstechnischen Festlegungen der Normen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

1.2 Qualität einzukaufen lohnt sich

Beim Einkauf von Handwerkszeugen sollte daher unter Beachtung der Standzeit und der Arbeitssicherheit auf Qualität und bestimmte Kennzeichnungen geachtet werden (Bild 1-1).

Bild 1-1: Kennzeichnung eines Hammers nach DIN. Von oben nach unten: Hammergewicht in Gramm, Nummer der Norm des Hammers und Herstellerkennzeichen

Die Angabe einer DIN-Norm bedeutet, dass es sich um ein genormtes Arbeitsmittel handelt, bei dem der Hersteller den gesamten Normeninhalt einzuhalten hat. Fehlt die Kennzeichnung, ist eine qualitative Einordnung ohne Prüfung des Arbeitsmittels oft nicht möglich.

Eine Gewähr für die Arbeitssicherheit der Handwerkszeuge bietet das vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Zeichen “GS-geprüfte Sicherheit” (Bild 1-2).

Bild 1-2: GS-Prüfzeichen

Durch dieses Zeichen weisen Hersteller oder Einführer des Erzeugnisses darauf hin, dass sie eine Bescheinigung über eine erfolgreich durchgeführte Baumusterprüfung bezüglich der Arbeitssicherheit des gekennzeichneten technischen Arbeitsmittels besitzen.

Diese Prüfungen führen die von der ZLS “Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, München” akkreditierten und auf europäischen Normen basierenden Prüfstellen durch. So z. B. die Prüfstelle beim berufsgenossenschaftlichen Fachausschuss “Maschinenbau, Hebezeuge, Hütten- und Walzwerksanlagen (MHHW)” im Hause der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Düsseldorf.

Die Prüfstellen überwachen auch die Einhaltung der gestellten Prüfanforderungen. Vorsicht ist bei “Billigware” geboten. Im Handel sind neben Qualitätswerkzeugen auch Werkzeuge zu einem erheblich niedrigeren Preis erhältlich, die oft im Hinblick auf Qualität und Sicherheit nicht den Normen oder den vergleichbaren an sie zu stellenden Anforderungen genügen.

Ein Indiz für die Erfüllung der notwendigen Qualitätsanforderungen ist darin zu sehen, dass Produzenten das Werkzeug mit ihrer Herstellermarke versehen und damit bewusst die Verantwortung für das Produkt übernehmen.

Die Kennzeichnung mit dem Zeichen “Deutsches Werkzeug” (Bild 1-3) zeigt, dass es sich bei einem aufgebrach...

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