• Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Körperschutzmitteln bzw. Arbeitsstoffen;
  • Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Arbeitsaufgaben sowie zum Arbeitsrhythmus und zur Pausenregelung;
  • Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse);
  • Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu den erforderlichen Maßnahmen sowie ggf. Durchführung einer innerbetrieblichen Weiterbildung unter Beachtung der spezifischen Gefährdungen;
  • Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei erforderlichem Arbeitsplatzwechsel, zum Arbeitseinsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei Behinderung;
  • Beratung zu präventiven Maßnahmen im Zusammenhang mit dem diagnostischen und therapeutischen System der Risikozustandsanalyse (RZA) einschließlich einer optimalen psychischen Belastung und Beanspruchung;[1]
  • Beratung zum gesundheitsgerechten Verhalten der Mitarbeiter (z. B. hygienisches Verhalten);
  • Begehung der Arbeitsstätten und Vorschlagen von Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel sowie Achten auf die Benutzung von Körperschutzmitteln (Handschuhe, Arbeitsschutzschuhe, Atemschutzgeräte, tätigkeitsgerechte Schutzkleidung);
  • Unterstützung bei der Analyse der Ursachen von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und Vorschläge für Maßnahmen zu deren Verhütung;
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge entspricht der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten von Bäckern kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Vorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten in Bäckereien und Konditoreien

  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Beeinträchtigung der Atemwege durch Immission von Mehlstaub bei der Herstellung des Teiges;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Beeinträchtigung der Haut durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten während des Einsatzes von Desinfektionsmitteln;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignung)": Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten;
  • DGUV Empfehlung "Belastung des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen: Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates im Bereich der oberen Extremitäten und des Schultergürtels;
  • DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen": Gefahr der Überforderung der Beschäftigten bei Mängeln in der Gestaltung der Arbeitsaufgaben und in der Arbeitsorganisation;[3]
  • Untersuchungen bei Begasungen von Räumen: Vergiftungs- oder Erstickungsgefahr beim Einatmen der eingesetzten giftigen und größtenteils geruchlosen Stoffe.

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang zu ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchung zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Verkaufsfahrzeugen (Fahrerlaubnisverordnung)

Die ausgewiesene Eignungsuntersuchung (kursiv) wird über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Risikozustandsanalyse ist ein von der BGN entwickeltes Analyse- und Bewertungsverfahren zur Erfassung des Risikos eines Bäckers, am Bäckerasthma zu erkranken.
[2] DGUV: Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, DGUV forum 4/2022.
[3] BGN: Beurteilungshilfe zur Analyse der Arbeitssituation im Backgewerbe, Arbeitsbereiche Produktion und Verkauf, 2020.

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