Das dritte Geschlecht in Stellenanzeigen: schon relativ oft aufgeführt
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober 2017 eine viel diskutierte Entscheidung gefällt: Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern mit dem Ziel, Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen.
Die bisherige Regelung werteten die Richter als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes.
Gesetzentwurf zum dritten Geschlecht
Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, dass künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein soll. Neben "männlich" und "weiblich" ist der Eintrag "divers" dann vorgesehen. Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden.
Die Entscheidungen, die noch endgültig zu treffen sind, können Auswirkungen auf verschiedene Felder des Arbeitsrechts haben, zum Beispiel auf Entgeltgleichheit, Kleiderordnung oder sanitäre Räume (Hier lesen Sie mehr dazu: Inter oder divers: Arbeitsrechtliche Herausforderungen zum dritten Geschlecht.)
Divers als Gender-Bezeichnung in Stellenanzeigen
Auch die Gender-Bezeichnung in Stellenausschreibungen müsste künftig überdacht werden. Einige Recruiter haben dies - auch ohne gestzliche Pflicht - schon umgesetzt: Eine Analyse der Stellenangebote, die auf der Meta-Jobsuchmaschine Adzuna erschienen sind, ergab, dass das dritte Geschlecht bereits in einigen Jobanzeigen aufgeführt wird.
Am häufigsten war dies in Anzeigen für die Branchen Handel und Bau der Fall. Von insgesamt 23.629 Stellen aus diesen Bereichen waren in über 4.000 Inserate - 17 Prozent - der aktuellen Angebote drei Geschlechter bei der Ausschreibung enthalten. Mit einem Anteil von 15 Prozent liegen Buchhaltung und Finanzwesen knapp dahinter. Den dritten Platz belegt die IT-Branche, die in jeder zehnten aller 60.400 untersuchten Anzeigen drei Geschlechter aufführt.
Lesetipp: Um die Frage, ob und wie sinnvoll die bewusste Ansprache von drei Geschlechtern in Stellenanzeigen tatsächlich ist, dreht sich ein Kolumnenbeitrag von Henner Knabenreich unter dem Titel "Schluss mit dem Genderwahnsinn im Recruiting". Seine Empfehlung: Erstmal entspannen.
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