Das dritte Geschlecht in Stellenanzeigen: schon relativ oft aufgeführt
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober 2017 eine viel diskutierte Entscheidung gefällt: Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern mit dem Ziel, Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen.
Die bisherige Regelung werteten die Richter als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes.
Gesetzentwurf zum dritten Geschlecht
Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, dass künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein soll. Neben "männlich" und "weiblich" ist der Eintrag "divers" dann vorgesehen. Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden.
Die Entscheidungen, die noch endgültig zu treffen sind, können Auswirkungen auf verschiedene Felder des Arbeitsrechts haben, zum Beispiel auf Entgeltgleichheit, Kleiderordnung oder sanitäre Räume (Hier lesen Sie mehr dazu: Inter oder divers: Arbeitsrechtliche Herausforderungen zum dritten Geschlecht.)
Divers als Gender-Bezeichnung in Stellenanzeigen
Auch die Gender-Bezeichnung in Stellenausschreibungen müsste künftig überdacht werden. Einige Recruiter haben dies - auch ohne gestzliche Pflicht - schon umgesetzt: Eine Analyse der Stellenangebote, die auf der Meta-Jobsuchmaschine Adzuna erschienen sind, ergab, dass das dritte Geschlecht bereits in einigen Jobanzeigen aufgeführt wird.
Am häufigsten war dies in Anzeigen für die Branchen Handel und Bau der Fall. Von insgesamt 23.629 Stellen aus diesen Bereichen waren in über 4.000 Inserate - 17 Prozent - der aktuellen Angebote drei Geschlechter bei der Ausschreibung enthalten. Mit einem Anteil von 15 Prozent liegen Buchhaltung und Finanzwesen knapp dahinter. Den dritten Platz belegt die IT-Branche, die in jeder zehnten aller 60.400 untersuchten Anzeigen drei Geschlechter aufführt.
Lesetipp: Um die Frage, ob und wie sinnvoll die bewusste Ansprache von drei Geschlechtern in Stellenanzeigen tatsächlich ist, dreht sich ein Kolumnenbeitrag von Henner Knabenreich unter dem Titel "Schluss mit dem Genderwahnsinn im Recruiting". Seine Empfehlung: Erstmal entspannen.
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
408
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
383
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
196
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
141
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
137
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
137
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
129
-
Der große NLP-Bluff Teil I: Wie alles begann
1228
-
Mitarbeiterfluktuation managen
1184
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
116
-
Drei Thesen zum Benefits-Portfolio der Zukunft
12.01.2026
-
Wie Führungskräfte gelassen und souverän ins neue Jahr starten
09.01.2026
-
Diese HR-Tech-Entwicklungen sollten Sie 2026 verfolgen
08.01.2026
-
2026 – Warum der bAV-Arbeitgeberzuschuss ohne Digitalisierung zum Risiko wird
07.01.2026
-
"HR darf nicht immer auf Erlaubnis warten"
07.01.2026
-
“Nicht das Gehalt erhöhen, sondern den Gehalt”
05.01.2026
-
Sechs Ansätze für lokales Recruiting
30.12.2025
-
KI im Unternehmen implementieren: 3-Stufen-Leitfaden
30.12.2025
-
Die Rolle der Führungskraft beim Offboarding
29.12.2025
-
Jung, dynamisch, männlich: Stellenanzeigen grenzen aus
22.12.2025