Kurzbeschreibung

Musterregelung als Grundlage für Ihre betriebsinterne Urlaubsregelung (wenn kein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist).

Vorbemerkung

Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurlaub, mit oder ohne Entgeltfortzahlung. Es empfiehlt sich die Regelungen für die verschiedenen Urlaubsformen einheitlich festzulegen.

Urlaubs- und Feiertagsregelung

1. Urlaubsregelung

1.1 Urlaubsanspruch

Als Mitarbeiter von .............. ..........gilt der gemäß Ihres Arbeitsvertrages vereinbarte Urlaubsanspruch. Der Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten wird anteilig berechnet.

1.2 Urlaubsgewährung

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Der Anspruch soll möglichst wochenweise, jedoch zusammenhängend nicht mehr als 3 Wochen betragen (Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit der Führungskraft möglich). Bei Ein- und Austritt innerhalb des Jahres wird der Urlaubsanspruch anteilig pro Monat der Betriebszugehörigkeit in dem betreffenden Jahr gewährt. Dies gilt für den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch, im Hinblick auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch findet § 5 BUrlG Anwendung[1]. Bei Eintritten innerhalb des Monats wird für diesen Monat der Urlaubsanspruch pro rata gewährt.

Feiertage, die in den Urlaub fallen, zählen nicht als Urlaubstage. Der Zeitpunkt des Urlaubs muss mit der direkten Führungskraft abgestimmt werden. Der von der Führungskraft unterschriebene Urlaubsantrag wird von der Führungskraft vor Urlaubsantritt an das HR-Team weitergeleitet.

Das Formular ist auf dem Server wie folgt abgespeichert:..............

Die Führungskraft trägt dafür Sorge, dass der Zeitpunkt der Urlaubsnahme der Mitarbeiter im Team abgestimmt ist. Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern haben während den Schulferien den Vorrang. Im Einzelfall sind Änderungen des Urlaubsplanes aufgrund betrieblicher Belange oder persönlicher Wünsche der Mitarbeiter möglich.

Ist der vor Urlaubsantritt konkret beantragte Urlaub bereits genehmigt worden, und soll er aus dringenden betrieblichen Gründen widerrufen werden, so trägt das Unternehmen die hierdurch eventuell entstandenen Stornokosten für eine gebuchte Reise sowie die Kosten für die in Zusammenhang mit dieser Reise eventuell abgeschlossenen Versicherungen. Die Kosten sind im Einzelfall nachzuweisen.

1.3 Krankheit und Unfall während des Urlaubs

Erkrankt oder verunfallt der Mitarbeiter im Urlaub, so gelten die Krankheits- oder Unfalltage nicht als Urlaub, sofern der Mitarbeiter unter Vorlage eines am Urlaubsort ausgestellten Arztzeugnisses sofort bei Arbeitsaufnahme nachweisen kann, dass er arbeitsunfähig geworden ist.

1.4 Urlaubsregelung bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses

Vor Beendigung des Anstellungsverhältnisses sind die restlichen Urlaubstage zu beziehen. Der Bezug soll mit der Führungskraft abgesprochen werden. Nicht bezogener Urlaub wird mit der letzten Gehaltsabrechnung ausbezahlt.

2. Regelung für Sonderurlaub

2.1 Sonderurlaub (ohne Gehaltsabzug)

Der Mitarbeiter hat in nachfolgenden Fällen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage, die er unter Angabe des Grundes und unterzeichnet von der Führungskraft mittels Urlaubsantragsformular dem HR Team mitzuteilen hat. Ein Sonderurlaub ist zweckgebunden und muss zum Zeitpunkt des Ereignisses bezogen werden. Fällt ein Sonderurlaubstag auf einen arbeitsfreien Tag oder in einen bereits genehmigten Urlaub, besteht kein Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag.

Sonderurlaubsgrund:     Zur Verfügung gestellte Zeit:
  • Hochzeit
     
 
  • Eigene Hochzeit
  2 Tage
 
  • in der Familie
  1 Tag
  • Geburt des eigenen Kindes
    1 Tag
  • Todesfall (diese Aufzählung gilt abschließend)
     
 
  • Ehepartner, Eltern, eigene Kinder, Geschwister, Lebenspartnerin, sowie weitere, im eigenen Haushalt lebende Personen
  2 Tage
  • Umzug des eigenen Haushalts (pro Kalenderjahr)
    1 Tag

2.2 Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub wird nur in Ausnahmefällen, bei Vorliegen triftiger Gründe und nach vorheriger Absprache mit der direkten Führungskraft gewährt. Bei unbezahltem Urlaub, der länger als 1 Monat dauert, werden die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festgehalten.

3. Betriebsferien

Heiligabend (24.12) und Silvester (31.12.) hat das Unternehmen i.d.R. Betriebsferien. Dem Mitarbeiter wird je ein halber Tag Urlaub abgezogen. Das Unternehmen steuert jeweils den anderen halben Tag zu. Fallen in einigen Abteilungen zu dieser Zeit Jahresabschlussarbeiten an, wird die Vorgehensweise an diesen beiden Tagen teamintern geregelt.

Fällt ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, so kann er nicht anderweitig abgegolten werden. Ein Feiertag kann nicht vor- oder nachbezogen werden.

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