Nachdem für alle vier Kostenstellen die gewünschte Leistung in Form der Planbezugsgrößenmengen ermittelt wurde, kann nun die Planung der primären Kosten, also aller benötigten externen Ressourcen durchgeführt werden (vgl. Abb. 4). Unter Beachtung der gebotenen Wirtschaftlichkeit werden zunächst – wo immer das möglich ist – die Einsatzmengen geplant und anschließend mit Festpreisen (Standardpreisen) bewertet.

Unter der Annahme, dass auf der Fertigungskostenstelle C ein Werker zwei Maschinen bedient, würde der Ansatz für den Fertigungslohn lauten:

 
1.000 Masch. Std./2 Masch. je Werker * 14,12 EUR/Std.[1] = 7.060 EUR

oder für die Fertigungskostenstelle D, die eine Montagestelle verkörpert:

 
2.000 Ftg. Std./1 Werker je Arbeitsplatz * 12,94 EUR/Std.[2] = 25.880 EUR

Für Lohnnebenkosten, Urlaub und Krankheit wird eine kalkulatorische Quote von 70 % auf den Anwesenheitslohn gerechnet, die (gerundet) bei

 
Kostenstelle C 4.960 EUR

und bei

 
Kostenstelle D 18.120 EUR

beträgt.

Da die Fertigungslöhne nur gerechtfertigt sind, wenn entsprechende Stunden geleistet werden, sind sie voll proportional zur Bezugsgröße geplant. Der Sozialaufwand folgt diesem Grundsatz.

Die weiteren Planpositionen an primären Kosten für SBK (Sonstige Betriebskosten) und Kapitalkosten sind angenommene Werte, die auch einer Kostenauflösung nach proportionalen und fixen Bestandteilen unterzogen werden.

Für die Planung der sekundären Kosten, also der Leistungen, die von anderen Kostenstellen in Anspruch genommen werden, liegen die Leistungsdaten ja schon vor (siehe oben). Den strikten Prinzipien einer Grenzplankostenrechnung folgend, werden sie getrennt nach proportionalen und fixen Kostenbestandteilen der sendenden Kostenstelle bewertet. Daher finden wir bei den Leistungsempfängern vier Planpositionen vor, nämlich je zwei für die jeweilige Herkunftskostenstelle und je zwei für die beiden Kostenelemente proportional und fix. Allerdings müssen die Plankostensätze für die Bewertung erst ermittelt werden (vgl. Abschnitt 2.3).

Die Kostenauflösung folgt hier den bereits definierten Strukturen, fix muss fix bleiben, proportionale Kosten könnten auch fix werden, bleiben hier aber proportional.

Die Summenbildung über alle primären und sekundären Plankosten einer Kostenstelle schließt diesen Schritt der Kostenplanung ab.

Abb. 4: Kostenplanung der primären und sekundären Kostenstellen

[1] Angenommener Wert.
[2] Angenommener Wert.

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