Kontieren bedeutet, dass auf dem jeweiligen Beleg (handschriftlich) vermerkt wird, auf welches Konto der jeweilige Betrag gebucht werden soll (= Buchungsanweisung).[1]

Die Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist mit der Monatsgebühr nicht abgegolten, weil der Steuerberater keine Datenverarbeitung einsetzt. Wenn er die Voranmeldung dennoch erstellt, kann er dafür eine besondere Gebühr[2] abrechnen.

[1] § 33 Abs. 2 StBVV.

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