Der BIC (Banken-Identifierungsschlüssel) ist in Deutschland und in den anderen SEPA-Ländern nur noch bis Februar 2016 notwendig. Solange können private Verbraucher ihre Überweisungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl im Inland und Kontonummer und BIC ins Ausland erledigen. Der BIC ist eine eindeutige Kennzeichnung einer Bank, die mit dem internationalen SWIFT-Code identisch ist. Nach Februar 2016 wird der BIC bzw. der SWIFT-Code nur noch für Transaktionen notwendig, die Banken außerhalb der SEPA-Grenzen ansprechen.
Die SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist eine Gesellschaft, die von den Banken zur Abwicklung von grenzüberschreitenden Geldtransfers gegründet wurde. Sie vergibt für jede Bank, die dies beantragt, den SWIFT-Code, eine Art internationale Bankleitzahl. In SEPA wird dieser verwendet, um Banken außerhalb von SEPA zu identifizieren. Als BIC wird der Code auch verwendet, um bis zum 01.02.2014 Auslandsbanken innerhalb von SEPA adressieren zu können. Ab dem 01.02.2014 dürfen das nur noch private Verbraucher. Diese Sondergenehmigung endet am 31.01.2016.
Der BIC oder SWIFT-Code ist 11 Stellen lang, wobei die letzten drei Stellen optional sind:
Abb. 2: BIC oder SWIFT-Code
Beispiele: BIC bzw. SWIFT-Code
Bundesbank Berlin | MARK DE F1 100 |
Bundesbank Münster | MARK DE F1 400 |
Commerzbank Berlin | COBA DE BB XXX |
Volksbank Nordmünsterland Rheine | GENO DE M1 SEE |
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