Im Rahmen der Gewinnung von relevanten Qualitätsinformationen kommt den qualitätsbezogenen Kosten eine große Bedeutung zu. Die Daten können in der Regel der Kosten- und Leistungsrechnung entnommen werden. Die Arbeit mit qualitätsbezogenen Kostensystemen erfordert somit kein weiteres Abrechnungssystem, sondern setzt vielmehr das Vorhandensein einer allgemeinen Kostenrechnung voraus. Qualitätsbezogene Kosten stellen einen Auszug der betrieblichen Kosten im Hinblick auf qualitätsbezogene Merkmale dar. Dies macht es notwendig und sinnvoll, das vorhandene Kostenrechnungssystem an die Forderungen von qualitätsbezogenen Kostenuntersuchungen anzupassen.

Das wirft die Frage auf, mit welchen Maßnahmen das Kostenrechnungssystem an die Anforderungen qualitätsbezogener Kostenuntersuchungen angepasst werden kann. Eine allgemein gültige Aussage kann in diesem Zusammenhang nicht getroffen werden. Die einzuleitenden Maßnahmen hängen stark vom Unternehmen sowie dessen Produkt- bzw. Leistungspalette ab. Grundsätzlich ist eine Verfeinerung der Kostenstellen- und Kostenträgergliederung in der Regel sinnvoll, um auf diese Weise die Erfassung der qualitätsbezogenen Kosten zu ermöglichen. Notwendig wird deshalb das Einrichten entsprechender Kostenarten und ggf. eigener Kostenstellen. Probleme ergeben sich in diesem Zusammenhang häufig bei den unternehmensinternen fehlerbezogenen Kosten, da diese häufig von der betrieblichen Kostenrechnung nicht erreicht werden.

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