Zur Umsetzungsphase gehört zunächst der Transfer von Mitarbeitern, Vermögen oder sonstigen Ressourcen zum Anbieter. Dann ist es erforderlich, dass beide Unternehmen gemeinsam eine auf die Bedürfnisse des abgebenden Unternehmens abgestimmte Organisation einführen. Der auslagernde Betrieb sollte ein spezielles Controlling implementieren, das die Leistungserbringung und -güte permanent überwacht. Dazu gehören auch die Einrichtung eines spezifischen Berichtswesens sowie die Definition von Kennzahlen, die z. B. Güte, Fehlerquoten, Kosten und Termine überwachen. Beim auslagernden Unternehmen sollte mittelfristig vor allem die Leistungsgüte gesteigert werden können – bei gleichzeitiger Reduktion der Kosten. Dies lässt sich z. B. durch den Vergleich von Kennzahlen vor und nach der Umstellung beurteilen.

Das abgebende Unternehmen sollte zumindest für eine Übergangszeit versuchen, eine Art Parallelbetrieb aufrechtzuerhalten, um im Falle eines möglichen Scheiterns noch handlungsfähig zu bleiben. Eventuell besteht die Möglichkeit, zunächst nur einen Teil der Aufgaben zu verlagern. Ist man nach einer Testphase mit dem Anbieter zufrieden, kann über eine Ausweitung bzw. vollständige Abgabe verhandelt werden. Im Fall des Scheiterns müssen Sie mit der Suche nach einem neuen Anbieter beginnen. Wollen Sie weitere Bereiche auslagern, beginnt die Arbeit von vorne.

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