Die Verbraucherstreitbeilegung ist ein weiterer Weg, um Verbraucherstreitigkeiten aus Kauf- und Dienstverträgen (nicht aus Arbeitsverträgen) alternativ, das heißt außerhalb der Gerichte zu klären, dies möglichst schnell und kostengünstig.

Die Verfahren sind grundsätzlich freiwillig. Der Gerichtsweg kann direkt oder nach Scheitern eines solchen Verfahrens – das die Verjährung hemmt – beschritten werden.

In Ausnahmefällen kann sich eine Teilnahmepflicht

Flächendeckend wurden und werden noch Verbraucherstreitbeilegungsstellen eingerichtet. Diese müssen bestimmte Qualitätsanforderungen zu Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Transparenz und zum Verfahrensablauf erfüllen, um als Verbraucherstreitbeilegungsstelle anerkannt zu werden.

Die Verfahren sollen europaweit nach einheitlichem Muster und von Streitmittlern geführt werden, an die bestimmte Qualitätsanforderungen bezüglich ihrer Fachkompetenz und Unabhängigkeit gestellt werden.

Die EU-Kommission hat unter https://ec.europa.eu eine Online-Plattform eingerichtet, auf der alle Informationen zusammengeführt sind und wo Verbrauchern insbesondere in grenzüberschreitenden Konflikten aus online geschlossenen Verträgen geholfen wird.

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