Der Lagebericht ist ein nach HGB vorgeschriebener eigenständiger Bestandteil der Rechnungslegung, der parallel zum Jahresabschluss aufzustellen ist. Mit dem Lagebericht soll als zusätzliches Informationsinstrument eine umfassende Gesamtdarstellung des Unternehmens erfolgen, indem sowohl auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft als auch auf Zukunftsaussichten in Form von Prognosen einschließlich der Chancen und Risiken analysierend und kommentierend eingegangen wird. Der wachsenden Bedeutung nichtfinanzieller Informationen wird zusätzlich in Form der sog. nichtfinanziellen Erklärung Rechnung getragen.
§ 264 HGB; § 264a Abs. 1 HGB; § 289 HGB; § 289a–f HGB; § 290 HGB; § 315 HGB; § 315a–d HGB; § 316 HGB; § 325 HGB; § 336 Abs. 1 HGB; § 5 PublG; § 161 AktG
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