Für Einzelkaufleute, Handels- und die meisten Personengesellschaften (außer GbR) besteht laut Handelsgesetzbuch (HGB) eine Buchführungspflicht. Mit der Eintragung im Handelsregister erlangt der Unternehmer Kaufmannseigenschaft und muss sowohl nach Handelsrecht[1] als auch nach Steuerrecht[2] eine doppelte Buchführung erstellen.

Um die Buchhaltung zu ordnen, braucht der Kaufmann/Gewerbetreibende einen Kontenrahmen. Zwar könnte jeder Unternehmer theoretisch auch willkürlich Konten verwenden. Dies wäre jedoch extrem unübersichtlich und für den Datenaustausch mit externen Partnern (Steuerberater oder Banken) nicht praktikabel. Der Kaufmann/Gewerbetreibende sollte sich mit seinem Steuerberater abstimmen und für Ihre Buchhaltung auf jeden Fall auf einen Standardkontenrahmen zurückgreifen.

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