Geschäftsführung ist eine komplexe Aufgabe, die ein hohes Maß an Führungsfähigkeit und fachlichen Fertigkeiten verlangt. Geschäftsführer geben die Ziele des Unternehmens vor, organisieren den gesamten Geschäftsablauf, entscheiden über alle geschäftlichen Angelegenheiten, kontrollieren den Geschäftsablauf und leiten die Mitarbeiter zur Erledigung ihrer Aufgaben an. In der Praxis haben insbesondere GmbH-Gründer, die eine solche Aufgabe noch nicht ausgefüllt haben, oder Wechsler, die aus einer Fachabteilung zum Geschäftsführer berufen werden, Probleme damit, die neue Rolle in ihrer gesamten Aufgabenstellung auszufüllen.

Häufigste fachliche Mängel bei der Ausübung der Geschäftsführungstätigkeiten sind in der Praxis:

  • Der Unternehmensgründer und neu bestellte Geschäftsführer verrichtet weiterhin eine sachbearbeitende oder lediglich projektverantwortliche Tätigkeit und übernimmt nicht die Rolle des Gesamt-Verantwortlichen für die Unternehmensführung.
  • Dem Geschäftsführer fehlen Fachkenntnisse zur Organisation der von ihm verantworteten Führungsaufgaben (z. B. fehlende Kenntnisse zu Arbeitsvorschriften, Sicherheitsvorschriften, aber auch: Lohnabrechnung, Erfüllung handelsrechtlicher Vorschriften).
  • Dem Geschäftsführer fehlen Kenntnisse zur fachlichen Beurteilung der in seinem Verantwortungsbereich zu erledigenden Aufgaben (fehlende Kenntnisse über Produktionsabläufe, Marketingtechniken, Vertriebssteuerung usw.).
  • Unerfahrenheit bzw. Fehler in der Führung der unterstellten Mitarbeiter (mobbende Führung, fehlende Kontrollen).

In der Regel dauert es oft einige Zeit, bis die oben genannten fachlichen Mängel offen zutage treten. Zum Beispiel durch offensichtliche Fehler (Produktionsmängel, Schäden durch Garantien oder Gewährleistungen), aber auch durch Hinweise von Geschäftspartnern oder sogar eigenen Mitarbeitern.

Fakt ist, dass viele Unternehmen scheitern, wenn eklatante fachliche Mängel auf der Ebene der Geschäftsführung bestehen. Faustregel: Je größer die GmbH wird und je länger solche fachlichen Mängel bestehen, umso mehr wirkt sich das auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens aus. Für den einzelnen Geschäftsführer bedeutet das einen zusätzlichen, nicht zu unterschätzenden Stressfaktor, der die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Geschäftsführer nachhaltig beeinträchtigt.

So finden Sie eine Lösung:

Kritik am Mit-Geschäftsführer ist in der Praxis ein hochsensibles Thema. Wer lässt sich schon gerne vorführen, dass Wissen und Leistung nicht stimmen. Für den dauerhaften Bestand des Unternehmens ist es aber unerlässlich, dass auch ein so schwieriges Thema angesprochen wird bzw. eine Lösung dafür erarbeitet wird. Der Fahrplan für eine Lösung sieht so aus:

  • Machen Sie sich zunächst in aller Deutlichkeit klar, wie sich die kritischen Punkte kurz-, mittel- und langfristig auf die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH auswirken und welche Folgen das für Sie persönlich hat. Inwieweit sind Sie bereit, diesen Zustand mitzutragen bzw. was wollen Sie ändern?
  • Suchen Sie zunächst das 4-Augen-Gespräch mit Ihrem Mit-Geschäftsführer. Fragen Sie ihn danach, wie er mit dem Thema "Kritik" umgeht.
  • Kann er in seiner Selbsteinschätzung mit Kritik umgehen, sollten Sie ihn direkt auf die Punkte ansprechen, die Ihnen kritisch aufgefallen sind. Lassen Sie sich die einzelnen Sachverhalte aus seiner Sicht darstellen.
  • Kann er in seiner Selbsteinschätzung nicht mit Kritik umgehen, sollten Sie vorsichtiger sein. Möglich sind: Sie regen Qualifikations-/Weiterbildungs-Maßnahmen z. B. zu Arbeitsinhalten oder Arbeitstechniken für alle Geschäftsführer also inkl. Sie selbst an. Sie versuchen, das Thema zusammen mit einer Person des gemeinsamen Vertrauens anzusprechen (Steuerberater, Unternehmensberater, Anwalt, Mediator).
  • Gibt es weitere Gesellschafter, die nicht in der GmbH tätig sind, sollten Sie zunächst das vertrauliche Gespräch mit den einzelnen Gesellschaftern dazu suchen. Versuchen Sie herauszufinden, wie diese sich in einem solchen Konfliktfall positionieren werden.
  • Machen Sie Ihre Kritik erst danach zum Thema einer Gesellschafterversammlung. Ziel: Für die offensichtlich gewordenen fachlichen Mängel des Mit-Geschäftsführers wird eine gemeinsame Lösung gefunden, z. B. geeignete Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, sollten Sie prüfen, ob juristische Maßnahmen möglich sind, z. B. Abmahnung, Kündigung aus wichtigem Grund, Abberufung.
  • Sind solche Maßnahmen nicht möglich, ist zu prüfen, wie Sie Ihre eigene weitere berufliche Zukunft sehen (Amtsniederlegung, Ausscheiden aus der GmbH, Ausschluss des Geschäftsführers, ggf. Ausgründung).

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